Schüsse bei Lockdown-Kontrolle waren gerechtfertigt

Im März hat ein Polizist in Nenzing in Vorarlberg im Zuge einer Lockdown-Kontrolle mehrere Schüsse abgefeuert. Aus Sicht von drei beteiligten Jugendlichen war die Amtshandlung völlig überzogen. Sie brachten deshalb eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Das entschied nun, dass die Schüsse gerechtfertigt waren.

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