Neue Einreiseverordnung veröffentlicht

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat seine neue Einreiseverordnung gestern Abend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darin werden die Einreisebeschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie sowie die Test- und Quarantänepflicht neu und genauer als bisher formuliert. Die neue Verordnung tritt morgen offiziell in Kraft und ersetzt die bisher geltende Einreiseverordnung.

Neu steht in der Verordnung, dass Einreisende aus Nicht-Risiko-Gebieten glaubhaft machen müssen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem sicheren Staat oder Gebiet und in Österreich aufgehalten haben.

Einreisende, die in den vergangenen zehn Tagen in einem als Risikogebiet definierten Land waren, müssen einen negativen molekularbiologischen CoV-Test vorlegen oder unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. In der Quarantäne müssen Personen, die aus Risikogebieten kommen, binnen 48 Stunden einen CoV-Test veranlassen. Ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne.

„Berücksichtigungswürdige Gründe“

In der neuen Verordnung wird die Formulierung „berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis“ näher definiert. Es wird unterschieden zwischen „unvorhersehbaren und unaufschiebbaren“ Gründen – etwa Todesfälle, schwere Krankheitsfälle, Begräbnisse, Geburten und „Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen“ – und „planbaren“ Ereignissen wie Hochzeiten, Taufen und Geburtstagsfeiern. Unter letztere Einreisegründe fällt auch der nicht regelmäßige Besuch des Lebenspartners.

In diesen „planbaren“ Fällen gelten die Test- und Quarantänebestimmungen der Verordnung, falls die Einreise aus einem Staat oder einer Region erfolgt, die nicht auf der Liste der sicheren Einreiseländer verzeichnet ist. In den „unaufschiebbaren“ Fällen ist hingegen eine Einreise ohne negativen CoV-Test bzw. Quarantäne möglich.

Regionen von Kroatien und Bulgarien von Liste gestrichen

In der neue Verordnung wurden außerdem mehrere Regionen von Bulgarien und Kroatien von der Liste der Risikogebiete genommen. Zuvor hatte bereits das Außenministerium die Reisewarnung für die beiden Länder in partielle Reisewarnungen für bestimmte Regionen umgewandelt.

Die sieben kroatischen Gespanschaften Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Krizevci, Osijek-Baranja, Sibenik-Knin, Varazdin und Zadar gelten nicht mehr als Risikogebiet. Für das restliche Staatsgebiet gilt nach wie vor die Test- bzw. Quarantänepflicht.

Bei Bulgarien gelten die Auflagen nur noch für die Verwaltungsbezirke Blagoewgrad, Burgas, Dobritsch, Gabrowo, Jambol, Kardschali, Montana, Plowdiw, Rasgrad, Schumen, Sliwen, Smoljan, Sofia, Stara Sagora, Targovischte und Warna. Die neue Einreiseverordnung gilt bis 31. März 2021.