Diebstahlsanzeigen ab sofort auch online möglich

Ab sofort können Diebstähle auch online angezeigt werden. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sprach in diesem Zusammenhang am Wochenende in einer Presseaussendung von einem „Zeichen für das Fortschreiten der Digitalisierung in der österreichischen Polizei“. Die Möglichkeit zur elektronischen Anzeige sei eine Erleichterung für Betroffene, bedeute aber nicht, „dass die Ermittlungstätigkeit an der notwendigen Akribie und Intensität verliert“, versicherte Nehammer.

Der Zugang zur virtuellen Anzeige, die einem den Weg auf die Polizeiinspektion erspart, erfolgt über die Website Oesterreich.gv.at. Folgende Voraussetzungen, um von zu Hause aus per Computer Anzeige erstatten zu können, müssen vorliegen: Der Tatort muss in Österreich liegen, der Täter bzw. die Täterin muss unbekannt sein, der Anzeiger muss zugleich der Geschädigte sein, und es darf keine weiteren Geschädigten geben. Außerdem ist eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur erforderlich.

Automatisch an Zuständige weitergeleitet

Die Onlineanzeige wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle bzw. in Wien an das zuständige Polizeikommissariat weitergeleitet. Wird im Onlineformular als Tatort ‚unbekannt‘ ausgewählt, bekommt sie die Dienststelle am Hauptwohnsitz des Bestohlenen zugestellt.

Ist ein sofortiges Einschreiten der Polizei – etwa bei Gefahr im Verzug – notwendig oder müssen – wie bei einem Wohnungseinbruch – Spuren gesichert werden, kann keine Onlineanzeige eingebracht werden. Ein missbräuchliches Ausfüllen und Versenden des Onlineformulars aus Jux und Tollerei würde geahndet und könne bestraft werden, warnt das Innenministerium.