Türkei: Deutsche Sängerin darf Land weiter nicht verlassen

Eine in der Türkei wegen Terrorvorwürfen vor Gericht stehende deutsche Sängerin darf das Land weiter nicht verlassen. Die Ausreisesperre gegen die unter dem Künstlernamen Hozan Cane bekannte Sängerin werde weiter aufrechterhalten, verkündete das Gericht heute in Edirne. Die Verhandlung wurde auf den 9. Februar vertagt.

Grund für die Vertagung war der Antrag des Staatsanwalts, einen neuen Zeugen vernehmen zu wollen. Der habe ausgesagt, dass Cane einen Film auf Anordnung einer Terrororganisation gedreht haben soll. Die aus der Stadt Köln stammende Cane weist das entschieden zurück.

„Ich habe erwartet, dass ich in mein Land zurückkehren kann. Aber das ist nicht eingetreten“, sagte Cane im Anschluss an die Verhandlung. Jedes Mal würden neue Aussagen gegen sie auftauchen. Von der deutschen Regierung erwarte sie, „dass sie uns so schnell wie möglich von hier befreit“.

Cane nahm gemeinsam mit ihrer ebenfalls wegen Terrorvorwürfen angeklagten Tochter Gönül Örs an dem Prozess teil. Auch Beobachter des deutschen Konsulats kamen zu der Verhandlung.