CoV-Einreisebeschränkungen ausgeweitet

Die EU-Staaten weiten die in der Coronavirus-Pandemie verhängten Einreisebeschränkungen wieder auf Kanada, Georgien und Tunesien aus. Für die drei Länder soll nach einer Einigung der EU-Botschafter und -Botschafterinnen von heute keine Ausnahme der zu Beginn der Pandemie eingeführten Einreisebeschränkungen gelten. Singapur hingegen wurde zur Liste der Länder hinzugefügt, aus denen nicht zwingend notwendige Reisen in die EU wieder möglich sind, wie die dpa aus Diplomatenkreisen erfuhr.

Somit dürfen künftig nur noch Menschen aus acht Ländern normal in die EU einreisen: Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Uruguay und Singapur. Es sind die ersten Änderungen der Liste seit rund zweieinhalb Monaten. Die Entscheidung der Botschafter muss nun noch im schriftlichen Verfahren von den Hauptstädten bestätigt werden.

Ausnahmen für Familien von EU-Bürgern

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatten sich Mitte März alle EU-Staaten außer Irland sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island darauf geeinigt, nicht zwingend notwendige Reisen in die EU zunächst zu verbieten. Anfang Juli wurde dieser Einreisestopp dann erstmals wieder gelockert. Grundsätzlich ist er aber nicht bindend. Einige Staaten legen ihn auch strenger aus.

Grundlage der EU-Liste ist vor allem die Zahl der neuen Coronavirus-Fälle in den vergangenen 14 Tagen pro 100.000 Einwohner. Sie soll nahe am oder unter dem EU-Durchschnitt liegen. Aber auch Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, der Trend der Infektionszahlen und die allgemeine Reaktion des jeweiligen Landes auf die Pandemie spielen eine Rolle. Für Staaten, aus denen Bürger und Bürgerinnen noch nicht wieder einreisen dürfen, sind Ausnahmen vorgesehen – etwa für EU-Bürger und ihre Familien.