ÖVP vs. „Falter“: Dritter Gerichtstermin mit Zeugenbefragungen

Nachdem die ÖVP die Wochenzeitung „Falter“ wegen eines Berichts über ihre Wahlkampffinanzen geklagt hat, befragt das Handelsgericht Wien heute weitere Zeugen, darunter den früheren ÖVP-Sprecher und eine Gutachterin.

Auch beim dritten Verhandlungstermin geht es um die Frage, ob die ÖVP im Vorjahr ihre wahren Wahlkampfkosten verschleiern wollte. Die Zeitung hatte das unter Berufung auf interne Unterlagen vermutet. Die ÖVP bestreitet das.

Dem „Falter“ waren im Sommer 2019 Unterlagen über die ÖVP-Wahlkämpfe 2017 und 2019 zugespielt worden. 2017 – im ersten Wahlkampf unter Sebastian Kurz – hatte die ÖVP ihren Kostenrahmen stark überzogen und 13 statt der erlaubten sieben Mio. Euro ausgegeben. Das ist bekannt, die ÖVP bezahlte 800.000 Euro Geldbuße.

Die internen Dokumente widersprachen aber den bisherigen Rechtfertigungen der ÖVP. Denn von Kurz abwärts hatte sie bis unmittelbar vor der Wahl im Oktober 2017 behauptet, die Kostengrenze einhalten zu wollen. Dem Bericht zufolge zeigen die Unterlagen aber, dass die 13 Mio. Euro schon Monate vor der Wahl budgetiert waren.

Kostenüberschreitung laut ÖVP nicht geplant

Geklagt wurde der „Falter“ aber nicht dafür. Auch ihre Behauptung, die Zeitung sei manipulierten Unterlagen aufgesessen, wiederholte die ÖVP vor Gericht nicht. Einen Widerruf fordert die Kanzlerpartei vielmehr wegen der im Artikel enthaltenen Mutmaßung, dass auch im damals noch laufenden Wahlkampf 2019 eine Kostenüberschreitung geplant gewesen sei und dass Öffentlichkeit und Rechnungshof diesbezüglich getäuscht werden sollten.

Denn neben offiziellen Wahlkampfkosten von 6,3 Mio. Euro hatte die ÖVP zusätzlich 2,6 Mio. Euro für „nicht Wahlkampf“ budgetiert – in Summe also mehr als die erlaubten sieben Mio. Euro.

Beim Verhandlungstermin im Juni erklärte der frühere ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer die zwei unterschiedlichen Summen mit den Feinheiten des Parteiengesetzes: Es müssen Ausgaben, die auch in „normalen“ Jahren anfallen, nicht zu den Wahlkampfkosten dazugerechnet werden.

2019 blieb so u. a. die jährliche Wandertour des Bundeskanzlers ausgeklammert. Auch Luftballons, Kugelschreiber und die Wahlkampfprämien der Mitarbeiter sollten nicht als Wahlkampfkosten gelten. Die gesetzliche Kostengrenze hat die ÖVP nach eigenen Angaben schließlich mit 5,6 Mio. Euro deutlich unterschritten.