Polen prüft weitere Verschärfung des Abtreibungsrechts

In Polen wird heute ein Urteil des Verfassungsgerichts erwartet, das zu einer Verschärfung der ohnehin strengen Regeln für Schwangerschaftsabbrüche führen könnte.

Auf dem Prüfstand steht die derzeitige Gesetzgebung, die eine Abtreibung legal erlaubt, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Ausnahmen vom Abtreibungsverbot gibt es auch nach Vergewaltigungen und wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet ist.

Mehr als 100 Abgeordnete, überwiegend aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), hatten sich mit ihrer Kritik an der aktuellen Gesetzeslage an das höchste polnische Gericht gewandt. Sie sagen, dass das Recht auf Leben missachtet werde. Im Jahr 2019 wurden in den Krankenhäusern des stark katholisch geprägten Landes nur rund 1.100 Schwangerschaftsabbrüche ausgeführt.