Kritik an mangelnder Prüfung von Heereseinsatz an Grenze

Der Rechnungshof (RH) hat den Assistenzeinsatz und die Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement seit 2015 überprüft und dabei einige Mängel festgestellt. So musste das Bundesheer die Kosten für die Assistenz- und Unterstützungsleistungen, die zwischen 2015 und 2017 rund 273 Mio. Euro betrugen, zu einem großen Teil aus seinem jährlichen Regelbudget finanzieren, weil Innen- und Finanzministerium nur teilweise für diese Kosten aufkamen.

Das Verteidigungsministerium erhielt für die Assistenz- und Unterstützungsleistungen nur 90,42 Mio. Euro budgetwirksam ersetzt, stellt der RH in einem heute publizierten Bericht fest und empfiehlt dem Innen- und dem Verteidigungsministerium, eine „gesamthafte und umfassende Evaluierung der Wirkungen und des Nutzens des Assistenzeinsatzes zum Grenzmanagement im Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen“ vorzunehmen.

Enormer Rückgang, gleiche Einsatz

Im Zeitraum September 2015 bis Februar 2016 kamen im Durchschnitt rund 131.500 Flüchtlinge pro Monat nach Österreich. Ab dem Frühjahr 2016 gab es einen deutlichen Rückgang. 2015 erreichten insgesamt 736.247 Flüchtlinge Österreich, 2016 nur noch 153.068. Und die Zahlen sanken weiter auf 27.950 im Jahr 2017 und 10.300 im ersten Halbjahr 2018. Trotz sinkender Zahlen wurde der Assistenzeinsatz mit rund 900 Soldaten weiter aufrechterhalten.

„Weder das Verteidigungsministerium noch das Innenministerium führte eine gesamthafte Evaluierung des Assistenzeinsatzes – im Hinblick auf Wirkungen und Nutzen einerseits und Ressourceneinsatz andererseits – durch. Dies, obwohl die Zahlen der Aufgriffe deutlich zurückgingen“, so der RH. Die Angaben über die Dauer des Assistenzeinsatzes waren in den Beschlüssen des Ministerrats unbestimmt. Jedenfalls war weder bei der Anordnung des Assistenzeinsatzes noch bei den nachfolgenden Erweiterungen eine Evaluierung vorgesehen, kritisiert der RH.

Kritik auch an Einsatz bei Vertretungen

Auch bei der Erweiterung des Assistenzeinsatzes um die Bewachung ausländischer Vertretungen in Wien ab August 2016 war nach Ansicht der Prüfer „die unabdingbare Notwendigkeit nicht erkennbar“. Laut Landespolizeidirektion Wien waren bereits ab Mai 2016 nur noch einzelne Mitarbeiter für das Grenzmanagement an andere Landespolizeidirektionen dienstzugeteilt. Kritik gibt es auch an der Abschiebung von elf Personen im Juli 2016 mit einem Militärflugzeug vom Typ C-130 Hercules. Das Flugzeug sei nämlich für den Transport von Soldaten ausgestattet und nicht von Personen, die überwacht oder allenfalls sogar fixiert werden mussten, so die Prüfer.