VfGH erklärte Volksabstimmung in Vorarlberg für nichtig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der Anfechtung der Volksabstimmung in Ludesch (Vorarlberg) vom 10. November 2019 stattgegeben und das Verfahren zur Gänze aufgehoben. Die Abstimmung drehte sich um die Umwidmung von Flächen zur Expansion des Fruchtsaftherstellers Rauch.

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