Neues Unigesetz sieht Leistungspflicht für Studierende vor

Mit der Novelle des Universitätsgesetzes (UG) plant die Regierung laut APA-Informationen eine Verschärfung der Studienbedingungen: Laut dieser müssen Studierende künftig eine Mindestleistung von 16 ECTS-Punkten pro Jahr erbringen, ansonsten erlischt ihre Zulassung.

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