NEOS warnt vor Benachteiligung von Wasserkraft

NEOS fürchtet im Zusammenhang mit der neuen EU-Taxonomie-Verordnung, nach der besonders nachhaltige Investitionen bevorzugt Zugang zu Krediten (etwa der EIB) erhalten sollen, eine Benachteiligung der für Österreich wichtigen Wasserkraft. Ein Entwurf der EU-Kommission zu den konkreten Nachhaltigkeitskriterien sieht für Wasserkraftanlagen strenge Maßstäbe vor, nicht aber für Wind-, Solar- und Photovoltaikanlagen.

Dem 213-seitigen Entwurf zufolge soll Stromerzeugung aus Wasserkraft nur dann als nachhaltig eingestuft werden, wenn das Kraftwerk über seinen Lebenszyklus weniger als 100 Gramm CO2 (äquivalent) pro Kilowattstunde ausstößt und eine Energiedichte von mehr als fünf Watt pro Quadratmeter hat.

Die Taxonomie-Verordnung wurde im Juni von EU-Parlament und EU-Rat verabschiedet. Bis Jahresende soll die Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Einstufung wirtschaftlicher Aktivitäten in Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit veröffentlichen.