Irisches Gericht: Behörde muss Schrems’ Anwaltskosten zahlen

Der irische High Court hat heute entschieden, dass die irische Datenschutzbehörde (DPC) die Anwaltskosten von Max Schrems im Rechtsstreit über Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fast zur Gänze übernehmen muss. Nur die Anwaltskosten für drei Tage der Anhörung müsse der US-Konzern Facebook übernehmen. Für den österreichischen Datenschützer ist das Urteil „ein voller Erfolg“, wie Schrems heute zur APA sagte.

Die Gerichtsentscheidung könne von der Datenschutzbehörde oder von Facebook noch beeinsprucht werden, er und seine Anwälte rechneten aber nicht damit, sagte der Jurist. Die Entscheidung des High Court sei eine Grundsatzentscheidung darüber, wer seine Anwaltskosten tragen müsse, aber noch keine Entscheidung über die Höhe der Kosten.

Er habe keinen Schadenersatz gefordert, sondern wolle nur die Anwaltskosten erstattet. Nach Schätzungen von Beobachterinnen und Beobachtern könnte das ein Betrag in einstelliger Millionenhöhe sein. Er selbst habe unzählige Stunden unbezahlt an diesem Fall gearbeitet, gibt der Aktivist an.

Der irische Steuerzahler werde zusätzlich noch 2,9 Mio. Euro an Anwaltskosten der irischen Datenschutzkommission tragen müssen. Die irischen Datenschützer sind zuständig, weil sich in dem Land der europäische Hauptsitz von Facebook befindet.

Beschwerde gegen Facebook wegen Datenweitergabe

Schrems hatte 2013 wegen der Enthüllungen von Edward Snowden über die Zusammenarbeit von Facebook mit den US-Sicherheitsbehörden eine Beschwerde gegen Facebook eingereicht, um die Weitergabe seiner persönlichen Daten durch Facebook an die USA zu verhindern. Nach einer ersten Vorlage an den EuGH im Jahr 2015, die zur Ungültigkeit des „Safe Harbor“ führte, reichte die irische Datenschutzbehörde eine weitere Klage gegen Schrems und Facebook ein, um die Auslegung des EU-Rechts zu „klären“.

Der zweite Fall brauchte mehr als fünf Jahre lang vor drei Gerichten in Irland und auf EU-Ebene. Bis zu 25 Anwältinnen und Anwälte nahmen an den Anhörungen vor dem irischen High Court teil. Mehr als 45.000 Seiten an Dokumenten wurden von Facebook eingereicht und mehr als sechs Wochen Anhörungen waren notwendig, um die verschiedenen Argumente zu behandeln. Als Gewinner der Auseinandersetzung hat Schrems nun Anspruch auf Deckung seiner Prozesskosten, stellte der irische High Court fest.