Frau mit Schal und Taschentuch in der Hand liegt im Bett und hat ihr Handy in der Hand
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Ab Montag

Krankschreibung per Telefon wieder möglich

Die telefonische Krankschreibung ist ab Montag wieder möglich. Darauf haben sich Arbeitgeber- und Dienstnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verständigt. Gelten soll sie bis Ende März. Zuletzt war die telefonische Krankschreibung nur bei Coronavirus-Symptomen möglich.

Ebenso wie für die Versicherten der ÖGK wird die telefonische Krankschreibung auch für Selbstständige und Bauern wieder eingeführt. Das teilte der Obmann der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) per Aussendung mit.

Verkündet wurde die Information vom ÖVP-Wirtschaftsbund, der aber sogleich betonte, dass solch eine Maßnahme nur so lange wie notwendig gelten könne. Der persönliche Kontakt mit dem Arzt bzw. der Ärztin sei noch immer die ideale Patientenbetreuung und solle nicht auf Dauer durch Ferndiagnosen ersetzt werden.

Arbeitnehmervertreter hatten die Forderung aus Furcht vor einer Überlastung der Arztpraxen beim Sozialpartnergespräch mit der Regierung am Freitag eingebracht. Auch Vertreter der Ärztekammer und der Patientenanwaltschaft hatten auf eine Wiedereinführung gedrängt.

Anschober: „Mittel, um Infektionswelle zu brechen“

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) begrüßte die Maßnahme. In einer Aussendung erklärte Anschober, das sei ein bereits im Frühjahr erprobtes Mittel, um die Infektionswelle zu brechen. „Die telefonische Krankschreibung ist in dieser Zeit besonders geeignet, unsere Ressourcen zu schonen und gleichzeitig die gesundheitliche Versorgung für alle Menschen, die in Österreich leben, weiterhin auf hohem Niveau sicherzustellen“, so der Gesundheitsminister.

ÖGK-Obmann Huss sieht „wichtigen Baustein“

ÖGK-Obmann Andreas Huss zeigte sich zufrieden: „Es freut mich sehr, dass wir die VertreterInnen der Wirtschaftsseite von der neuerlichen Einführung (…) überzeugen konnten. Das ist gelebte Sozialpartnerschaft. Nach ursprünglich unterschiedlichen Meinungen ist es nun doch zu einer guten Lösung für die Versicherten gekommen (…)“, so Huss in einer Aussendung. „Die Regierung will und muss persönliche Kontakte wieder einschränken. Die telefonische Krankschreibung ist ein wichtiger Baustein dazu.“

„Die Österreicherinnen und Österreicher sind nachweislich verantwortungsbewusst mit dieser Möglichkeit umgegangen – sehr spät, aber doch haben auch innerhalb der ÖGK alle eingesehen, dass es keinen Grund für Misstrauen gegen die eigenen Versicherten gibt“, wurde Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres zitiert.

Auch Ärztekammer begrüßt Wiedereinführung

Auch Johannes Steinhart, Vizepräsident der Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, begrüßte per Aussendung die Wiedereinführung. „Es hat zwar unnötig lange gedauert, und es bedurfte leider erst einer bedrohlichen Steigerung der Infektionszahlen, aber schlussendlich hat sich auch der Wirtschaftsflügel der Österreichischen Gesundheitskasse der Realität gestellt“, so Steinhart.

Wirtschaft befürchtete Missbrauch

Bereits im Zuge des Lockdowns im Frühjahr war die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung erstmals eingeführt worden – Ende August lief sie aus. Vor allem auf Betreiben der Wirtschaft kam es zu keiner Verlängerung, als Hauptargument dagegen wurden mögliche Missbrauchsfälle ins Treffen geführt. Eine Ausnahme wurde gemacht: Die Patientin bzw. der Patient musste als CoV-Verdachtsfall gelten.

Der derzeitige ÖGK-Vizeobmann Matthias Krenn hatte eine Änderung zuletzt noch abgelehnt und die telefonische Krankschreibung nur bei Verdachtsfällen für ausreichend gehalten. Auch ÖAAB-Vertreter Martin Schaffenrath hatte sich dieser Meinung angeschlossen. Er argumentierte, dass Ärzte eine Diagnose ihrer Patienten erstellen können sollten und dass es am Telefon auch schwierig sei, die Identität der Patienten festzustellen.

„Komplettes Unverständnis“

Die Vorsitzende der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) in der ÖGK, Barbara Teiber, hatte in diesem Zusammenhang zuletzt darauf verwiesen, dass eine Wiedereinführung angesichts höherer Fallzahlen als im Frühjahr dringend nötig sei. Die Gewerkschafterin führte ins Treffen, dass in den Ordinationen nun noch mehr Betrieb zu erwarten sei, weil die Hausärzte jetzt auch Antigen-Tests durchführen dürfen.

Auch der Ansicht, dass es zu Missbrauch kommen könnte, widersprach sie. So seien die Krankenstandsmeldungen auch im Frühjahr nicht gestiegen. Dass ein zunächst von der FSG eingebrachter Antrag im Verwaltungsrat am Widerstand von ÖAAB-Vertreter Schaffenrath und Wirtschaftsvertretern gescheitert war, rief bei der Gewerkschafterin „komplettes Unverständnis“ hervor. Sie verwies auf den Umstand, dass es in einigen Bundesländern entsprechende Beschlüsse der Arbeiterkammer-Vollversammlungen gebe, denen auch die dortigen ÖAAB-Vertreter zugestimmt hätten.