Leeres Podium im Bundeskanzleramt
ORF.at/Roland Winkler
CoV-Maßnahmen

Warten auf finale Verordnung

Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus stehen nun auch in Österreich drastische Einschnitte an. Am Nachmittag will die Regierung die finale Verordnung präsentieren, davor gibt es aber noch Gespräche, darunter mit den Landeshauptleuten und der Opposition. Bis zuletzt war offen, ab wann und bis wann genau die Verordnung gelten soll.

Offizielle Stellen wollten den am Freitag bekanntgewordenen Entwurf nicht kommentieren, sondern verwiesen auf die Pressekonferenz. Laut „Standard“ wird bis zuletzt um Details gerungen. Am Freitag gab es erste Gespräche der Regierung mit den Sozialpartnern wie ÖGB-Chef Wolfgang Katzian, Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl und Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer. Sie zeigten sich im Anschluss eher zurückhaltend.

Am Samstag wird Bundespräsident Alexander Van der Bellen informiert, mit den Landeshauptleuten und den Oppositionschefs wird per Video konferiert. Auch der Hauptausschuss muss noch zustimmen. Von den Oppositionsparteien kam unterdessen Kritik. Die SPÖ sieht ein „Scheingespräch“, die FPÖ eine „Bankrotterklärung einer Regierung“. Laut „Standard“ wollen SPÖ und NEOS mehr Informationen und Daten einfordern.

Die Bundesländer mit SPÖ-Regierung fühlen sich laut Bericht ebenfalls schlecht informiert, aber auch aus den ÖVP-geführten Bundesländern kam Kritik. Tirols Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Walser erklärte, dass man über die Pläne zwar informiert wurde, aber offenbar nicht so detailliert, wie aus dem bekanntgewordenen Entwurf hervorgeht. Diese Art der Kommunikation sei sehr ärgerlich, so Walser – mehr dazu in tirol.ORF.at. Unmut zeigte auch Kärntens Wirtschaftskammer- und ÖVP-Wirtschaftsbund-Präsident Jürgen Mandl: Die Solidarität der Unternehmervertretung werde strapaziert. Es würde sich „bei der angeblichen Verordnung des Bundes keineswegs um eine mit allen politischen Stakeholdern akkordierte Fassung handeln“.

Regierung plant weitere CoV-Einschränkungen

Am Samstag präsentiert die Regierung neue Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Dabei dürfte er erneut zu Einschränkungen in vielen Bereichen kommen.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen

Sollten die Maßnahmen wie in dem mit 29. Oktober datierten Entwurf zur entsprechenden Verordnung, der ORF.at vorliegt, umgesetzt werden, dann würde das jedenfalls eine nächtliche Ausgangsbeschränkung bedeuten – und zwar von 20.00 bis 6.00 Uhr. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist in dieser Zeit laut dem Verordnungsentwurf nur noch in fünf Ausnahmefällen möglich, wie sie bereits das Covid-19-Maßnahmengesetz anführt:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten;
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens;
  • berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist;
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

„Notsituation“

Laut Covid-19-Gesetz dürfen Ausgangsbeschränkungen nur erlassen werden, „um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“. Und sie müssen auf zehn Tage beschränkt sein.

In dieser Zeit ist auch die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nur in diesen Ausnahmefällen erlaubt. Die körperliche und psychische Erholung kann in U-Bahn, Bus und Zug allerdings nicht geltend gemacht werden.

Keine Bewirtung in Gastronomie

Starke Einschnitte zeichnen sich auch für die Gastronomie ab. So ist laut Entwurf das „Betreten und Befahren von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe untersagt“ – mit anderen Worten: Gastronomiebetriebe dürfen keine Gäste bewirten. Erlaubt bleibt die Abholung von Speisen und Getränken in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr. Ausgenommen von den Schließungen sind Kantinen in Betrieben, Schulen und Krankenhäusern. Auch in Speisewagen dürfen weiterhin Speisen und Getränke serviert werden.

Schließen müssen auch Hotels. Einzig Gäste, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits dort befanden, können die gebuchte Zeit noch dort verbringen. Ausgenommen sind außerdem Übernachtungen aus beruflichen Zwecken und im Zuge einer Ausbildung. Auch Kurbetriebe fallen nicht unter die Regelung.

Einschränkungen noch nicht bestätigt

Simone Stribl berichtet vom Bundeskanzleramt, was derzeit über die geplanten und noch nicht bestätigten Verschärfungen bekannt ist.

Zwar entkommt der Handel diesmal im Gegensatz zum ersten Lockdown einer Schließung, doch kehren die Personenbegrenzungen zurück. Pro Kundin oder Kunde müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist das Geschäft kleiner, darf nur eine Person eingelassen werden. Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, „sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann“.

Theater und Kinos bleiben zu

Ein weitreichendes Aus beschert die Verordnung nach dem Entwurf auch Veranstaltungen jeglicher Art. „Veranstaltungen sind untersagt“, heißt es in dem Entwurfstext. Darunter fallen private Feiern außerhalb des privaten Wohnbereichs ebenso wie kulturelle und sportliche Events. Theater, Opern und Kinos müssen ebenso schließen wie Schwimmbäder, Fitness- und Yogastudios. Offen bleiben laut Entwurf hingegen Museen, Bibliotheken, Zoos und Parkanlagen.

Die Staatsoper
APA/AFP
Auch die Wiener Oper wird ihre Tore für den Moment schließen müssen

Ausgenommen sind „Sportveranstaltungen im Spitzensport“ – sie müssen allerdings ohne Publikum stattfinden. Auch Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum bleiben erlaubt – unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Ausnahmen gelten unter anderem auch für Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“. Begräbnisse dürfen weiterhin mit maximal 50 Personen stattfinden.

Sport nur noch im Freien und mit Abstand

Sportliche Betätigung wird mit der Verordnung, so wie sie in dem Entwurf von Donnerstag vorliegt, ebenfalls nur noch eingeschränkt möglich sein. Während man natürlich weiterhin im Freien laufen gehen darf, ist jede Form von Training im Innenraum untersagt. Ausnahmen gibt es hier nur für Spitzensportler. Sportstätten im Freien dürfen zwar weiterhin auch von Hobbysportlerinnen und -sportlern benützt werden; allerdings nur, wenn es nicht zu Körperkontakt mit anderen kommt.

Joggerin in der Prater Hauptallee
ORF.at/Christian Öser
Joggen ja, Fußballspielen nein – gilt in den kommenden Wochen zumindest für Hobbysportlerinnen und -sportler

Körperkontakt ist gewissermaßen auch ein Stichwort für die gesamte Arbeitswelt. „Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann“, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Für die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes braucht es allerdings das Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dazu kommen neben einer praktisch überall in Innenräumen geltenden Maskenpflicht noch etliche kleinere Regelungen, beispielsweise ein Verbot überfüllter Autos. Pro Reihe dürfen nur zwei Personen sitzen, so es sich nicht um Menschen aus dem gleichen Haushalt handelt.

Testpflicht in Altersheimen

In Alters- und Pflegeheimen sieht der Verordnungsentwurf eine Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Zweimal pro Woche soll per PCR- oder Antigen-Test eine Infektion ausgeschlossen werden. Auch Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten der Heime einen Antigen-Test an sich vornehmen lassen – oder „während des Besuchs durchgehend eine FFP2-Maske“ tragen. Pro Bewohner bzw. Bewohnerin darf aber ohnehin nur eine Person am Tag zu Besuch kommen. Davon ausgenommen ist die Palliativ- und Hospizbegleitung. Für Kranken- und Kuranstalten gelten dieselben Regelungen, allerdings ohne Beschränkung der Besucherzahl auf eine Person.

Dezidiert ausgenommen von der Verordnung bleiben Kindergärten, Schulen und Universitäten. Auch Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung und Vollziehung sind ausgenommen.

Wann die Verordnung in Kraft treten soll, geht aus dem Entwurf nicht hervor. Zuletzt war in Medienberichten von Anfang bzw. Mitte der kommenden Woche die Rede. Gelten soll die Verordnung laut Entwurf bis 30. November. Das würde bedeuten, dass sie frühestens am 2. November in Kraft treten kann. Denn ein guter Teil der Maßnahmen muss laut Covid-19-Gesetz nach maximal vier Wochen wieder außer Kraft treten. Noch kürzer – nämlich mit zehn Tagen – legt das Gesetz die Geltungsdauer für Ausgangsbeschränkungen aus. Entsprechend treten diese Maßnahmen laut Verordnung auch bereits spätestens nach zehn Tagen wieder außer Kraft.