Polen: Landesweite Proteste gegen Abtreibungsgesetz

In der polnischen Hauptstadt Warschau sind gestern erneut Zehntausende Frauen und Männer auf die Straße gegangen, um gegen die von Polens nationalkonservativer Regierung geplante Verschärfung des Abtreibungsrechts zu protestieren.

Demos gegen Abtreibungsgesetz in Polen halten an

Die Proteste gegen das Abtreibungsgesetz in Polen halten an. Zehntausende gingen erneut auf die Straßen, um gegen das Verbot zu demonstrieren.

Wie das Rathaus der polnischen Hauptstadt mitteilte, zogen die Protestteilnehmer ungeachtet eines coronavirusbedingten Versammlungsverbots mit Regenbogenflaggen und Protestplakaten ins Stadtzentrum. Auch in Krakau, Breslau und weiteren Städten waren Proteste angekündigt.

„Wir sind bereit, bis zum Schluss zu kämpfen“, sagte die Kogründerin der Frauenstreik-Bewegung, Marta Lempart, in Warschau. Viele Protestteilnehmerinnen hielten Plakate in die Höhe mit Aufschriften wie „Wir haben genug!“ und „Mein Körper, meine Entscheidung“. Auch gegen die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gerichtete Parolen waren zu hören.

Mehrere Festnahmen

Die Polizei sprach von zwei Vorfällen, bei denen mehrere Menschen festgenommen worden seien. Den Organisatoren der Proteste droht eine mögliche Strafverfolgung wegen des Verstoßes gegen Coronavirus-Auflagen. Wegen der Coronavirus-Pandemie sind in Polen derzeit Versammlungen mit mehr als fünf Teilnehmern verboten.

Hunderte bei Demo in Wien

Auch vor der polnischen Botschaft in Wien demonstrierten am Abend Hunderte Menschen.

Demonstranten nahe der polnischen Botschaft in Wien.
ORF.at/Gerald Heidegger

Neuer Vorschlag von Duda

Die Proteste halten bereits seit eineinhalb Wochen an. Auslöser ist ein umstrittenes Urteil des obersten polnischen Gerichts, das der PiS-Regierung grünes Licht für eine Verschärfung des Abtreibungsrechts gibt. Ein bestehendes Gesetz, das Abtreibungen von schwer fehlgebildeten Föten erlaubt, erklärten die Richter als verfassungswidrig.

Präsident Andrzej Duda will einen neuen Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen. Dieser sehe die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs vor, wenn es laut medizinischer Diagnose wahrscheinlich ist, dass das Kind tot zur Welt komme oder wegen seiner Fehlbildungen kurz nach der Geburt sterben werde, teilte die Präsidialverwaltung gestern mit.