Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP)
APA/Georg Hochmuth
CoV-Maßnahmen

Einigung auf neue Kurzarbeitsregeln

Die Sozialpartner haben sich mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntag auf neue Kurzarbeitsregeln geeinigt. Direkt von den angeordneten Schließungen betroffene Betriebe sollen die Arbeitszeit auf null reduzieren können, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 90 Prozent des Gehalts und eine Arbeitsplatzgarantie.

Man habe sich schnell auf die Adaptionen der bisherigen Kurzarbeitsregeln geeinigt, so die Ministerin und die Sozialpartner – Arbeiterkammer-Präsident Renate Anderl, ÖGB-Chef Wolfgang Katzian, IV-Generalsekretär Christoph Neumayr und Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer – uniso. Schon im Frühjahr habe man es geschafft, mit dem Instrument der Kurzarbeit 1,3 Mio. Arbeitsplätze zu sichern, so Aschbacher, auch in der dritten Phase sollen nun auf diesem Weg möglichst viele Arbeitsplätze erhalten werden. „Die Kurzarbeit gilt es vor Kündigungen in Anspruch zu nehmen“, so die Ministerin.

Die Kurzarbeit kann für maximal sechs Monate beantragt werden. Beschäftigte erhalten weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens. Die ausgefallenen Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden, die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert. Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Der Durchrechnungszeitraum wurde bis 31. März 2021 verlängert. Für bereits beantragte Kurzarbeit braucht es keinen neuerlichen Antrag. Zudem fließt der angekündigte Umsatzersatz nur gegen eine Arbeitsplatzgarantie.

Sozialpartner durchgehend zufrieden

Anderl und Katzian zeigten sich beide erfreut über die Einigung. Es sei wichtig, dass die Wirtschaft weiterlaufe, wenn auch eingeschränkt, und dass parallel die Arbeitslosgkeit eingedämmt werden, gerade in der Zeit vor Weihnachten, sagte Anderl. Katzian sagte, das heimische Modell sei ein Herzeigesystem in Europa, das viele Gewerkschaften neidisch beobachten würden. Er verwies auf einen ausgehandelten Bonus von zusätzlich 100 Euro netto für im Gastgewerbe Arbeitende, die nun um Trinkgeld als Gehaltsbestandteil umfallen würden, und appellierte an die Betriebe: „Schmeißen Sie die Leute nicht raus, sondern nutzen Sie dieses tolle Instrument.“

Auch für die Arbeitgeber in Europa sei das heimische Modell ein Vorzeigeprojekt, so Neumayr im Anschluss. Die Industriellenvereinigung (IV) habe es immer mitgetragen. Er verwies darauf, dass in unsicheren Zeiten Vorhersehbarkeit für die Betriebe wichtig sei – auch für Betriebe, die nicht direkt von den Schließungen betroffen seien. Mahrer pochte seinerseits auf möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe, das sei zugesagt worden, auch für nicht direkt betroffene Branchen. Es sei wichtig, dass die Umsatzrückerstattung und der Fixkostenzuschnuss schnell kommen, es gehe um „Planbarkeit, Berechenbarkeit, Rechtssicherheit, Geschwindigkeit“.

Umsatzentgang: Arbeit „mit Hochdruck“ an Details

In einer Aussendung sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) kurz darauf, dass die Kurzarbeit gerade für den Tourismus eine „überlebensnotwendige Maßnahme“ sei. Dank Kurzarbeit hätten bisher fast 100.000 Jobs gesichert werden können. Zuvor hatte Köstinger erklärt, dass bei der angekündigten Entschädigung von 80 Prozent des Umsatzes vom vorigen November „mit Hochdruck an den Details“ gearbeitet werde. „Sie werden so schnell wie möglich vorgelegt.“

In Deutschland sei maximal eine 75-Prozent-Entschädigung vorgesehen, so die Ministerin weiter. „Die deutschen Unternehmer müssen jetzt dann aber auch keinen doppelten Lohn ausbezahlen“, relativierte dahingehend die Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Michaela Reitterer, in Anspielung auf das Weihnachtsgeld. Für Betriebe, die es vorigen November noch gar nicht gab, versprach Köstinger „eine eigene Lösung mit einem anderen Durchrechnungszeitraum“.

Handel fordert neue Kurzarbeit für sich ein

Unterdessen forderte auch der Handel die modifizierte Kurzarbeit für sich ein. Er rechne damit, dass auch im Handel in den kommenden Wochen weniger Mitarbeiter gebraucht werden, so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Um die Arbeitsplätze zu sichern und zu erhalten, muss auch für die Handelsunternehmen die Möglichkeit bestehen, die Arbeitszeit unbürokratisch von derzeit 30 Prozent auf ein geringeres Ausmaß zu reduzieren.“ In Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Sozialpartner sind zehn Prozent möglich; null Prozent im November gibt es den Plänen zufolge aber nur in Gastronomie und Hotellerie.

Indirekt Betroffene wie etwa der Großhandel, der die nun geschlossene Gastronomie beliefert, brauchten ebenfalls „rasch finanzielle Unterstützung“, so der WKÖ-Vertreter weiter. Der Handel dürfe zwar die Geschäfte offen halten, werde aufgrund der aktuellen Situation aber dennoch mit starken Umsatzrückgängen konfrontiert sein, so Trefelik. „Wir fordern daher ebenfalls eine Ersatzrate für die Umsatzrückgänge während der Lockdown-Phase und die Gleichbehandlung mit geschlossenen Betrieben.“ Handelsverbandsobmann Rainer Will hatte zuvor Ähnliches gefordert.

Adaptierungen auch für Homeoffice

Auch für jene, die im Homeoffice arbeiten, gibt es Änderungen. Die ursprünglich bis Endes des Jahres befristete Pendlerpauschale und die Erweiterung des Unfallversicherungsgesetztes im Homeoffice werden bis März 2021 verlängert. An und für sich arbeiten die Sozialpartner an einem neuen Konzept für die Arbeit zu Hause, das soll aber erst bis März stehen. Der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice sei im Frühjahr von zehn auf über 40 Prozent gestiegen, so Aschbacher. Angesichts der erneut steigenden Infektionszahlen sei es wichtig, die Rahmenbedingungen sicherzustellen, um das Arbeiten zu Hause zu ermöglichen und Schutz für die Beschäftigten bereitzustellen.

Neue Regeln für Kurzarbeit

Am Sonntag sind neue Regeln für die Kurzarbeit präsentiert worden, um Kündigungen infolge des zweiten Lockdowns zu verhindern. Demnach können Mitarbeiter im November zu Hause bleiben und bekommen dennoch bis zu 90 Prozent ihres Gehalts.

Zudem wurden organisatorische Leitfäden unter wissenschaftlicher Begleitung in den kommenden Wochen angekündigt. Einmal soll es um das Thema „Ergonomie am Arbeitsplatz im Homeoffice“ gehen, beim anderen um Spielregeln im Betrieb für Homeoffice und mobiles Arbeiten, da aufgrund der neuen Situation neue Lösungsansätze gefordert seien, so Aschbacher. Beide Leitfäden sollen als Unterstützung in der Praxis für Betriebe und Beschäftigte zur Verfügung stehen.