Menschen in einem Einkaufszentrum
APA/EXPA/Erich Spiess
Sozialpartner

Geschäfte sollen um 19.00 Uhr schließen

Im Rahmen der neuen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus soll es nun auch zu Auswirkungen auf die Öffnungszeiten im heimischen Handel kommen. Konkret sprechen sich die Sozialpartner dafür aus, dass die Geschäfte während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen bereits um 19.00 Uhr zusperren.

„Nach dem Einvernehmen der Sozialpartner braucht es nun noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten“, teilten die Sozialpartner des Handels, Gewerkschaft GPA-djp und Wirtschaftskammer (WKÖ), am Montag weiter mit.

Eine Öffnung der Geschäfte in der Früh zu einem früheren Zeitpunkt als zu jenem, zu dem das jeweilige Geschäft an dem Wochentag üblicherweise öffnet, soll dabei unzulässig sein. Die von der Regierungsspitze am Samstag verkündete Maßnahmenverschärfung umfasst unter anderem eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20.00 bis 6.00 Uhr. Diese tritt am Dienstag in Kraft und gilt vorerst bis 12. November – sie dürfte aber mehrmals bis Ende November verlängert werden.

Was die Umsetzung betrifft, bestehe für die Sozialpartner grundsätzlich die Möglichkeit, „in dieser Frage selbst entsprechende Regelungen zu treffen“, hieß es dazu aus dem Gesundheitsministerium. Gleichzeitig werde bereits geprüft, „ob es denkbar ist, diesen Bereich in der angedachten Form rechtlich zu regeln“.

„Heimweg darf nicht Sicherheitsfalle werden“

Durch die befristete Anpassung der Öffnungszeiten will man laut der GPA-djp-Vorsitzenden Barbara Teiber „unseren überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkung zu Hause zu sein“. Viele seien auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und hätten kein Auto: Der Heimweg dürfe „nicht zur Sicherheitsfalle werden“, so Teiber in einer GPA-djp-Aussendung.

Geht es nach dem Obmann der WKÖ-Bundessparte Handel, Rainer Trefelik, leiste der Handel durch die nun getroffene Vereinbarung „einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Bundesregierung“. Wie Trefelik laut Aussendung weiter mitteilte, habe sich eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten bereits im ersten Lockdown gut bewährt. „Damit konnten die Personalkapazitäten im Handel und somit die Versorgungssicherheit für alle Österreicherinnen und Österreicher noch besser gewährleistet werden.“

Zuspruch des Handelsverbandes

Nach Angaben des Handelsverbandes machen die Ausgangsbeschränkungen eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten erforderlich. Die Beschränkung der Öffnungszeiten dürfe allerdings nur so lange gelten wie die Ausgangsregelung, wie Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will per Aussendung sagte.

In Shoppingcentern etwa sei derzeit für die Händler eine Pflicht, offen zu halten, bis 21.00 Uhr vorgesehen. Gemäß der Covid-19-Maßnahmenverordnung dürfen Kunden jedoch den eigenen privaten Wohnbereich von 20:00 bis 6.00 Uhr – außer für fünf in der Verordnung genannte Gründe – nicht verlassen.

Der Plan eines vorgezogenen Ladenschlusses erntete allerdings nicht nur Zuspruch. „Das macht überhaupt keinen Sinn“ und habe es auch im Frühjahr schon nicht gemacht, hieß es in einem Twitter-Beitrag des Direktors des Instituts für Höhere Studien (IHS), Martin Kocher: „Je mehr Einkaufszeiten entzerrt werden können und je weniger Leute zur gleichen Zeit in einem Geschäft sind, desto besser.“

Strenge Hygienemaßnahmen

Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr bleiben der Handel und sämtliche Dienstleistungsbetriebe (auch Friseure und Kosmetik) geöffnet – es gelten aber strenge Hygienemaßnahmen. Für Kunden und Mitarbeiter sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und ein Meter Abstand verpflichtend. Auch wird der Zugang in die Geschäfte begrenzt: Jedem Kunden müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als zehn Quadratmeter, darf sich dort nur ein Kunde aufhalten.