Generelles Besuchsverbot in Tiroler Krankenanstalten

Das Land Tirol hat gestern ein generelles Besuchsverbot für die Krankenanstalten ausgesprochen. Das sei in Absprache mit den Krankenanstalten beschlossen worden, hieß es. Einzelfallentscheidungen und somit Ausnahmen können bei Besuchen von palliativ betreuten, sterbenden und intensivtherapiepflichtigen Patienten oder bei psychosozialer Indikation ermöglicht werden, hieß es. Väter dürfen bei der Geburt ihrer Kinder weiterhin dabei sein.

Für Alten-, Pflege- und Behindertenheime gelte die Verordnung des Bundes. Diese sehe für Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstige Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, aber keine eigene Regelung der Lenkung von Besucherströmen vor. Vielmehr heißt es in Paragraf elf der Verordnung vom 1. November, dass der Betreiber einer Kranken- oder Kuranstalt ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen hat. Darin enthalten sein müsse auch eine Regelungen zur Steuerung der Besuche.

Antigen-Tests für Heime und Schulen in Tirol

Indes wird das Land Tirol für die nächsten vier Monate 600.000 Antigen-Tests beschaffen. Damit könne innerhalb von 20 Minuten ein CoV-Testergebnis vorliegen, hieß es. Die Tests sollen bei Ärzten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Schulen eingesetzt werden.

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