Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit soll kommen

Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit kommt nun wohl doch. Ein entsprechender Initiativantrag soll heute im Nationalrat eingebracht werden, gab der ÖGB bekannt. Die Sonderbetreuungszeit soll bis Juni 2021 verlängert und auf vier statt bisher drei Wochen ausgedehnt werden – gültig rückwirkend mit 1. November.

Volle Kostenübernahme durch Staat

Die Sonderbetreuungszeit gab es bereits im Frühling als Ergänzung zum Pflegeurlaub, wenn Kinder oder zu Pflegende während des Lockdowns zu betreuen waren. Was bisher fehlte, war ein Rechtsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber musste seine Zustimmung geben.

Die Kosten für den Dienstgeber übernahm der Staat bisher zu einem Drittel, im Herbst sollten es 50 Prozent sein. Laut ÖGB soll es nun sogar eine volle Kostenübernahme durch den Bund geben. Außerdem wird die Sonderbetreuungszeit nicht bis Februar, sondern bis Juni ermöglicht.

„Wir haben als ÖGB in den letzten Monaten Druck aufgebaut und nicht lockergelassen“, sagte ÖGB-Frauenchefin Korinna Schumann. „Gerade jetzt, wo wir uns bereits im zweiten Lockdown befinden und an Schulen und in Kindergärten coronabedingt große Unsicherheit herrscht, brauchen Eltern mehr denn je Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung.“