Vater spielt mit seiner Tochter
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CoV-Krise

Eltern erhalten Anspruch auf Betreuungszeit

Der zweite Lockdown in Österreich hat auch viele Familien wieder vor große Herausforderungen gestellt. Als Entlastung wurde am Donnerstag veranlasst, die derzeitige Regelung für die Sonderbetreuungszeit zu verlängern. Zudem muss der Arbeitgeber nicht mehr zustimmen. Gerüchte, wonach am Montag wieder Schulschließungen anstünden, dementierte das Bildungsministerium.

Kindergärten und der Pflichtschulbereich sind zwar – anders als beim Lockdown im Frühjahr – weiterhin geöffnet. Die höheren Schulstufen sind im Distance-Learning. Gerüchte in Sozialen Netzwerken, alle Schulen könnten am Montag geschlossen werden, trat das Bildungsministerium am Donnerstag entgegen.

„Die Oberstufen sind seit Dienstag im Distance-Learning. Wie vereinbart evaluieren wir diese Maßnahme nach einem Zeitraum von zwei Wochen und entscheiden dann über das weitere Vorgehen an den Schulen. Es gibt keinen Grund, von dieser Vorgangsweise abzuweichen“, so die Stellungnahme gegenüber ORF.at. Die Opposition ließ dennoch wissen, dass sie nichts von möglichen Schulschließungen hält. Die Bildungssprecherinnen und -sprecher von SPÖ, FPÖ und NEOS sprachen sich vehement dagegen aus.

Viele Eltern müssen aber auch ohne großflächige Schließungen Kinder zu Hause betreuen, etwa wegen CoV-Verdachtsfällen. Die Bundesregierung einigte sich nun mit den Sozialpartnern auf die Möglichkeit, weiterhin eine Sonderbetreuungszeit als Verlängerung des Pflegeurlaubs in Anspruch zu nehmen. Das gilt für Eltern mit Kindern bis 14 Jahre ebenso wie für Pflegende.

Rückwirkend mit Anfang November

Ein entsprechender Initiativantrag wurde noch am Donnerstag für die Sondersitzung des Nationalrates angekündigt. Nun besteht ein Rechtsanspruch, zudem wurde die Dauer verlängert. Nach bisherigem Stand sollte es die Sonderbetreuungszeit nur für drei Wochen als Begleitmaßnahme zum Lockdown bis Februar geben – und der Arbeitgeber musste seine Zustimmung geben. Die Kosten für den Dienstgeber hatte der Staat im Frühjahr bis zu einem Drittel übernommen, nun sollen es 50 Prozent sein.

Ab sofort Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Regierung und Sozialpartner haben sich auf eine Neuregelung der Sonderbetreuungszeit für Eltern geeinigt. Die Maßnahme wird bis zum Ende des Schuljahres verlängert, und es gibt nun einen Rechtsanspruch darauf.

Mit der nun vereinbarten Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit – die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, dass heißt, der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 und kann auch in Teilen, tage- und halbtageweise in Anspruch genommen werden.

Maßnahme gegen „Mehrfachbelastung“

Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bezeichnete es als ein „Herzensanliegen“, auch in Krisenzeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. „Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass Familien nicht erneut mit einer Mehrfachbelastung konfrontiert werden.“ Mit dem Rechtsanspruch und der Ausweitung habe die Bundesregierung das sichergestellt und darüber hinaus auch die Unternehmen mit dem vollen Kostenersatz entlastet. Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) sagte, dass die Regierung alles tue, um Eltern und vor allem alleinerziehende Frauen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte die besondere Herausforderung für Frauen in der Pandemie. Betreuungsarbeit von Kindern, von zu pflegenden Angehörigen falle in einem ungleich höheren Maß ihnen zu. „Uns Grünen war es daher ein wichtiges Anliegen, dass es einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeiten gibt.“

Lob für die Regelung gab es aber auch aus der Opposition: Die Frauensprecherin der SPÖ, Gabriele Heinisch-Hosek, und SPÖ-Familiensprecherin Petra Wimmer sprachen von einem „wichtigen Schritt zur Unterstützung von Eltern in dieser schwierigen Corona-Situation“.

Sozialpartner zufrieden

Auch der ÖGB zeigte sich zufrieden – man habe seit Monaten den  Rechtsanspruch gefordert. Innerhalb der letzten zwei Wochen seien diesbezüglich „Nationalratsabgeordnete mit Hunderten Protestmails überhäuft worden“. Auch Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl war erfreut. Die Arbeiterkammer (AK) habe im Herbst eine Befragung unter Eltern durchgeführt. Sie habe die großen Probleme angesichts der Schulschließungen gezeigt. Der neuerliche Lockdown habe wieder für Verunsicherung gesorgt, viele hätten Angst um ihre Arbeitsplätze, wenn sie wegen Kinderbetreuung ausfallen. Daher begrüße man die Einigung, so Anderl. Gleichzeitig appellierte sie an die Regierung, die Schulen trotz der hohen Infektionszahlen offen zu halten. Auch der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB reagierte positiv auf die „Rechtssicherheit“ und auch auf die Hilfe für Unternehmen.

Aus den Ministerien für Bildung und für Familien wurde am Donnerstag auch ein Appell an die Bundesländer laut. Aschbacher und ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann riefen dazu auf, weiter den Einsatz von mobilen Sonderkindergartenpädagoginnen und -pädagogen zu ermöglichen. Eigentlich sehen die aktuellen Schutzmaßnahmen vor, dass in jeder Gruppe fixes Personal eingesetzt wird. „Wir bitten mobile sonderpädagogische Teams auszunehmen, da sie die Kinder über den Regelbetrieb hinaus zusätzlich unterstützen“, so Aschbacher. „Die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen, insbesondere jene, die zusätzlichen Förderbedarf haben, bleibt auch in Zeiten der Pandemie ein wesentliches Anliegen“, so Faßmann. Kindergärten fallen in die Zuständigkeit der Länder.

Neuregelung der Sonderbetreuungszeit

Die Regierung und die Sozialpartner haben sich auf eine Neuregelung der Sonderbetreuungszeit für Eltern geeinigt. Die Maßnahme wird bis zum Ende des Schuljahres verlängert, zudem gilt ein Rechtsanspruch.

Gurgeltests an Wiener Schulen

Am Donnerstag zog das Bildungsministerium auch eine Bilanz über die Arbeit der mobilen Teams, die bei Coronavirus-Verdachtsfällen an Wiener Schulen ausrückten und mittels Gurgeltests Proben entnahmen. Zwischen 21. September und 23. Oktober erfolgten 210 Einsätze, bei denen 5.910 Gurgeltests durchgeführt wurden. Davon seien 208 Tests, also 3,52 Prozent, positiv gewesen, hieß es in einer Aussendung. Künftig werden Fahrradboten an die Schulstandorte geschickt.

„Unsere mobilen Gurgelteams haben viel Druck aus dem System genommen. Verdachtsfälle konnten schnell abgeklärt werden. Das nahm bei Betroffenen die Unsicherheit“, so Faßmann, der sich bei Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) für die Kooperation bedankte. Die Proben wurden mittels der Gurgellösung genommen, die Ergebnisse lagen innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor – mehr dazu in wien.ORF.at.