Gedeckter Tisch in einem geschlossenen Restaurant
APA/Hans Punz
Gastronomie, Hotellerie

Umsatzersatz ab jetzt beantragbar

Jene Betriebe und Unternehmen, die mit der neuen Coronavirus-Schutzmaßnahmenverordnung im November geschlossen worden sind, können seit Freitag „sehr unkompliziert“ eine Entschädigung beantragen. Ausgezahlt werden 80 Prozent des Umsatzes auf Basis der Zahlen vom November 2019, wie die Regierung bekanntgab. Der Andrang ist wie zu erwarten groß.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Andrea Mayer, Grünen-Staatssekretärin für Kunst und Kultur, am Freitag das neue Hilfspaket für vom Lockdown betroffene Branchen vor. „Sehr unkompliziert“ sei die Auszahlung, wie Kogler sagte, weil die Betriebe die Zahlen nicht selbst einmelden müssten: Nach einem Antrag über FinanzOnline werde der Umsatz anhand der hinterlegten Steuerdaten automatisch berechnet. Davon wurde allein in der ersten Stunde der Möglichkeit zur Antragstellung 1.200-mal Gebrauch gemacht.

Der Antrag kann rückwirkend bis 15. Dezember eingebracht werden, das Geld soll innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Der Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist EU-Regeln folgend mit 800.000 Euro gedeckelt, bestimmte CoV-Hilfen müssen aber gegengerechnet werden, etwa Landesförderungen oder 100-Prozent-Garantien für Kredite. „Der Fixkostenzuschuss muss nicht gegengerechnet werden“, betonte Blümel, ebenso wenig Personalkosten, die den Betrieben im Zuge der Kurzarbeit aktuell vom AMS ersetzt werden.

Finanzielle Unterstützung für Betriebe

Betriebe, die im November schließen müssen, bekommen 80 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vorjahr ersetzt. Im Gegenzug dürfen sie keine Mitarbeiter entlassen.

Kurzarbeitsmodell wird angepasst

Auch neue Umsätze durch den Umstieg auf Lieferung bei Restaurants oder Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels müssen nicht berücksichtigt werden, sagte Köstinger. Zudem werde es ein angepasstes Kurzarbeitsmodell geben, so Köstinger: „Im November ist eine Arbeitszeitreduktion auf bis zu null Prozent möglich. Betroffene Mitarbeiter erhalten weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens. Wer eine Trinkgeldpauschale hat, bekommt im November zusätzlich 100 Euro Prämie vom AMS ausbezahlt.“ Das verbesserte Modell kann rückwirkend mit Monatsbeginn bis längstens 20. November beantragt werden. Bereits laufende Kurzarbeit muss nicht neuerlich beantragt werden.

Neues Coronavirus-Hilfspaket für betroffene Branchen

Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Staatssekretärin für Kunst und Kultur Andrea Mayer präsentieren ein Corona-Hilfspaket für betroffene Branchen.

Mehrere Voraussetzungen

Blümel führte die Voraussetzungen für einen Antrag auf Umsatzersatz an: ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich, kein Insolvenzverfahren sowie eine Arbeitsplatzgarantie von 3. bis 30. November 2020. Man arbeite auch an einer Möglichkeit, „dass jene Vorlieferanten, die zwar jetzt von den Schließungen nicht unmittelbar betroffen sind, aber de facto 100 Prozent ihrer Geschäfte mit von Schließungen betroffenen Unternehmen abwickeln, auch eine weitere Hilfe erhalten – diese wird in den nächsten Wochen ausgearbeitet“, kündigte der Finanzminister an.

Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind, aber aufgrund des Coronavirus deutliche Umsatzeinbußen haben, sollen noch im November einen Fixkostenzuschuss bis zu 800.000 Euro erhalten – mehr sei von der EU-Kommission nicht genehmigt worden. Man verhandle aber mit der Kommission weiter über einen Fixkostenzuschuss 2, betonten sowohl Blümel als auch Köstinger.

Zimmermädchen im Hotel Sacher
Reuters/Leonhard Foeger
Die Hotellerie, insbesondere in den Städten, zählt zu den größten Verlierern der Krise

Blümel: 2020 wird für niemanden ein Geschäft

Die Kosten für den Umsatzersatz im November „werden sich zwischen eineinhalb und zwei Milliarden Euro abspielen“, schätzte Blümel. Dass es dabei zu Überförderungen kommen könnte, glaubt er nicht. Er könne sich nicht vorstellen, dass für irgendein Unternehmen, das jetzt Hilfen beantrage, „das Jahr 2020 noch ein Geschäft werden wird“. Darüber hinaus verlange man für die Gewährung der Hilfen auch Arbeitsplatzgarantien: „Wenn ein Unternehmen sich dazu entscheidet, einen Umsatzersatz zu beanspruchen, darf es keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freisetzen.“

Auch Kogler sieht keine Gefahr einer unfairen Überförderung. Über einen kurzen Zeitraum von vier Wochen könnte sich zwar ein besseres Bild ergeben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, aber über ein ganzes Quartal oder seit März betrachtet stelle sich das Bild dann ganz anders dar.

Opposition hat Fragen

Verhalten fielen die Reaktionen der Opposition auf das neue Hilfsprogramm aus. NEOS-Wirtschafts- und -Kultursprecher Sepp Schellhorn begrüßte zwar die Pläne, beklagte aber, dass „immer noch die dazugehörige Verordnung“ fehle. Außerdem gebe es zahlreiche offene Fragen, etwa: „Was wird mit jenen jungen Unternehmen passieren, die ihr Unternehmen erst vor weniger als einem Jahr gegründet haben?“

Das Finanzministerium lieferte am Nachmittag eine Antwort: Bei Unternehmen, die nach November 2019 gegründet worden sind, wird die Umsatzsteuervoranmeldung von 2020 durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss aber vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein. Dann sei noch der Sonderfall möglich, dass ein Unternehmen just im November 2019 keine Umsätze hatte. Dann stehen der betroffenen Firma der 2.300 Euro zu.

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter übte Kritik an Blümel – dieser habe heute „zugegeben, dass er mit seinem Vorschlag für den Fixkostenzuschuss 2 gescheitert ist. Blümel wusste seit Monaten, dass sein Vorschlag EU-rechtswidrig ist, er hat sich aber geweigert, ihn zu ändern.“ Außerdem fürchtet er mögliche Überförderung einzelner Betrieb, die „das Instrument in den Augen der Öffentlichkeit diskreditieren“ könnten. FPÖ-Budgetsprecher Hubert Fuchs begrüßte den Umsatzersatz, sagte aber, dass man den Betrieben das Geld auch ohne Antrag einfach überweisen sollte, da die Höhe ohnehin automatisch berechnet werde und davon auszugehen sei, „dass jeder Betrieb den Umsatzersatz beantragen wird“.

Wirtschaftskammer und Hoteliervereinigung erleichtert

Erfreuter zeigten sich Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV). Der Umsatzersatz werde vielen Unternehmen im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft das Überleben sichern, sagte der zuständige Spartenobmann in der WKÖ, Robert Seeber. Nun müssten auch die indirekt von der Schließung und den Reisewarnungen betroffenen Betriebe ebenfalls rasch und unbürokratisch entschädigt werden.

Die Überweisung des Geldes noch im November „wird viele Betriebe retten“, sagte auch ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. „Nach mehr als einem halben Jahr fast ohne Einnahmen, aber laufenden Fixkosten, dem Finanzierungsanteil für die Kurzarbeit und nicht zuletzt dem anstehenden doppelten Gehalt brauchen viele Arbeitgeber im Tourismus den angekündigten Umsatzersatz wie einen Bissen Brot.“

Die Unterstützung für Gastronomie und Hotellerie sei wichtig, sagte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik, doch würden die Hilfen ohne den Handel zu kurz greifen. „Wir sind im Handel gerade in den Einkaufsstraßen und in den Einkaufszentren gemeinsam unterwegs“, so Trefelik, „wir sind symbiotisch aufeinander angewiesen.“ Nicht alle Bereiche des Handels seien gleichermaßen betroffen, aber es müsse gemessen an den Umsatzrückgängen auch hier einen Ersatz für die Ausfälle geben.