Staatsbürgerschaftsrecht: SPÖ fordert Änderung

Die SPÖ pocht nach dem Terroranschlag in Wien auf rechtliche Verschärfungen beim Staatsbürgerschaftsrecht. „Wenn sich jemand einer terroristischen Organisation anschließt und an Kampfhandlungen teilnehmen will, dann hat er auch kein Recht, die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen. Eine Person mit der Vorgeschichte des Täters darf nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben und darf sich nicht in Österreich aufhalten“, sagt Vizeklubchef Jörg Leichtfried.

„Wir wollen rechtliche Verschärfungen, so dass die Behörde beim Vorliegen bestimmter Tatbestände die Staatsbürgerschaft entziehen muss“, bekräftigte Leichtfried die Forderung des Wiener Bürgermeisters Michael Ludwig. Nach derzeitigem Bundesgesetz sei das nämlich nicht möglich.

Es gab bekanntlich ein Verfahren beim Wiener Magistrat, um dem späteren Attentäter mit Doppelstaatsbürgerschaft die österreichische zu entziehen, weil dieser den Versuch unternommen hatte, sich der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Da man ihm keine aktive Teilnahme an Kampfhandlungen nachweisen konnte, war die Aberkennung rechtlich nicht möglich. „Hier muss das Gesetz geändert werden“, fordert Leichtfried.

Auch im Falle einer drohenden Staatenlosigkeit solle eine Aberkennung möglich sein, so Leichtfried. „Die Regierung ist aufgefordert, eine entsprechende rechtliche Lösung vorzulegen.“