Volksanwalt ortet Lücke bei Zuschuss für Arbeitslose

Volksanwalt Bernhard Achitz ortet beim Coronavirus-Zuschuss für Arbeitslose eine Lücke. So bekommen Arbeitslose die monatlich 150 Euro zusätzlich nicht, wenn sie in Krankenstand sind. „Das Alles-oder-nichts-Prinzip, auf das die Regierung da gesetzt hat, ist ungerecht. Diejenigen Menschen, die es besonders hart getroffen hat, weil sie zusätzlich zum Jobverlust auch noch krank geworden sind, bekommen gar nichts“, kritisierte Achitz heute in einer Aussendung.

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ schilderte Achitz den Fall eines Mannes, der auf eine Operation warten musste, die wegen der Pandemie verschoben wurde, und sich in dieser Zeit im Krankenstand befand. Deshalb habe er kein Arbeitslosengeld, sondern Krankengeld bekommen – und dieser Zeitraum zählte nicht für die 60 Tage Arbeitslosigkeit, die man zwischen Mai und August benötigte, um die insgesamt 450 Euro für drei Monate zu bekommen.

Ungleichbehandlung bei Einmalhilfe

Volksanwalt Bernhard Achitz fordert, arbeitslose Menschen, die krank wurden, bei der „zweiten Tranche“ nicht zu vergessen, und diskutiert mit Sektionschef Roland Sauer aus dem Arbeitsministerium.

Die Bundesregierung hat im Oktober angekündigt, dass es ein weiteres Mal 450 Euro Bonus geben soll. Das soll im November im Nationalrat beschlossen werden. Achitz forderte die Politik auf, diesmal vorausschauender zu handeln: „Ich hoffe, dass die Einmalzahlung diesmal auch tatsächlich bei allen ankommt, die jetzt in der Krise keinen Job haben.“ Der Gewerkschaftsbund ÖGB erneuerte seine Forderung, statt einer Einmalzahlung das Arbeitslosengeld generell von 55 Prozent des letzten Lohnes auf 70 Prozent zu erhöhen.