Stoß Hunderteuro-Scheine
ORF.at/Christian Öser
Verhandlungen laufen

Fixkostenzuschuss II lässt auf sich warten

Mit dem am Freitag vorgestellten Paket zum Umsatzersatz für den partiellen Lockdown im November können Gastronomie und Hotellerie aufatmen. Viele andere Branchen hängen allerdings weiterhin in der Luft. Denn der bereits für September angekündigte und von Unternehmen herbeigesehnte Fixkostenzuschuss II lässt nach wie vor auf sich warten.

Man sei in Verhandlungen, hieß es vom Finanzministerium gegenüber ORF.at. Beim Fixkostenzuschuss II geht es um Millionen. Österreich will eine Förderung von bis zu fünf Mio. Euro, die EU maximal drei Mio. Euro pro Betrieb. Man sei zuversichtlich, in den kommenden Wochen zu einer Einigung zu kommen, so das Finanzministerium. Eine zeitliche Prognose wollte man gegenüber ORF.at aber nicht geben. Bei dem Fixkostenzuschuss werden etwa Mieten, Stromkosten und betriebliche Versicherungsprämien abgedeckt, bei der zweiten Auflage sollen auch Vorbereitungskosten für aufgrund von CoV abgesagte Events einbezogen werden.

Vonseiten der EU-Kommission hieß es gegenüber Ö1, dass man in ständigem Austausch mit österreichischen Behörden sei. Es liege nun an Österreich, Hilfen auf Basis des Rahmenwerks anzubieten und bei der Kommission zu beantragen. Nach Angaben des Finanzministeriums lägen diese Anträge bereits seit Wochen bei der Kommission.

Mahrer erwartet rasche Bewegung der EU

Seine Geduld sei überstrapaziert, sagte Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer im Ö1-Mittagsjournal. Er hoffe auf eine Einigung im November: „Alles andere wäre unverständlich.“ Er erwarte sich eine rasche Bewegung der EU. Nicht nachvollziehbar ist es für den WIFO-Ökonomen Oliver Fritz, der EU den Schwarzen Peter zuzuschieben. „Der von der EU vorgegebene Rahmen ist vernünftig. Es liegt nun an den Ländern, diesen Spielraum zu nützen. Dass die EU schuld daran ist, dass wir Betrieben nicht helfen können, lasse ich nicht gelten“, sagte Fritz im ORF.at-Interview. Die Länder müssten sich die Mühe machen, diesen Rahmen optimal auszunutzen.

Finanzminister Gernot Blümel
APA/Georg Hochmuth
Finanzminister Blümel ist nach wie vor in Verhandlungen mit der EU-Kommission zum Fixkostenzuschuss II

Die Gespräche zum Fixkostenzuschuss II laufen schon seit Längerem. Eine Einigung gelang bisher aufgrund von Auffassungsunterschieden nicht. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) stellte einen Antrag wie beim ersten Fixkostenzuschuss analog zu einer Umweltkatastrophe. Da viele Unternehmen wieder Umsätze machen, müsse man nun aber den Antrag mit einer schweren Wirtschaftskrise begründen, argumentierte EU-Kommissionsvertreter Martin Selmayr im September. Wenn man den Antrag richtig aufsetze, könne die Kommission ihn sofort genehmigen. Das Finanzministerium habe hier „dezidiert keinen Fehler gemacht“, reagierte das Ministerium bereits im September. Eine Genehmigung durch die EU-Kommission steht nach wie vor aus.

Geringer Teil von Fixkostenzuschuss I ausgezahlt

Verwaltet wird die finanzielle Unterstützung über die eigens eingerichtete Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG). Dieser stehen insgesamt 15 Milliarden Euro zur Verfügung – sieben Mrd. für Garantien und acht Mrd. für Zuschüsse. Bisher wurde im Rahmen des Fixkostenzuschusses I nur ein geringer Teil – 252 Mio. Euro (Stichtag 23.10.) – ausbezahlt.

Dabei habe es sich bisher vor allem um kleinere Betriebe gehandelt, die im Schnitt 8.000 bis 9.000 Euro beantragt hätten, so das Finanzministerium. Größere Unternehmen würden noch zuwarten, hieß es kürzlich vonseiten der COFAG. Kleinere Firmen seien eher liquiditätsbetrieben. Zudem gälten Voraussetzungen wie etwa ein 40-prozentiger Umsatzrückgang, den nicht alle Betriebe erfüllten, so COFAG-Geschäftsführer Bernhard Perner. Bis Ende August 2021 ist ein Antrag noch möglich.

Hilfen für indirekt Betroffene in Arbeit

Auch wenn der Fixkostenzuschuss II noch nicht genehmigt ist, sollen Unternehmen, die nicht direkt von Schließungen im Zuge des zweiten Lockdowns, aber indirekt von Umsatzeinbußen betroffen sind, wie Lebensmittellieferanten und Reinigungsunternehmen, einen Fixkostenzuschuss von bis zu 800.000 Euro beantragen können. Daran werde aber noch gearbeitet, hieß es vonseiten des Finanzministeriums am Montag. Noch im November soll es eine Regelung dafür geben. Auch der Handel pochte auf Hilfen gemessen an den Umsatzrückgängen.

Von der Schließung betroffene Branchen wie Hotellerie und Gastronomie können einen Umsatzentgang von 80 Prozent geltend machen – maximal 800.000 Euro. Zahlungen aus dem Fixkostenzuschuss I, Kurzarbeit und Umsätze aus Lieferungen bei Restaurants müssen nicht berücksichtigt werden.

„Perspektiven über November hinaus fehlen“

Für die betroffenen Branchen ist dieses Paket eine Erleichterung nach schwierigen Monaten, für Kritiker ist allerdings die Gefahr einer Überförderung groß. In Deutschland muss bei der Regelung zum Umsatzersatz etwa die Kurzarbeit herausgerechnet werden sowie im Fall von Restaurants ab einem bestimmten Prozentsatz auch der Umsatz aus Lieferungen.

Mittelfristig sei diese Überförderung schon ein Problem, argumentiert WIFO-Ökonom Fritz – insbesondere dann, wenn der Lockdown länger als bis Ende November anhalte und wenn es zu weiteren Verschärfungen etwa im Handel komme: „Es fehlen die Perspektiven über den November hinaus.“ Fritz plädiert daher für ein von mehreren Experten und freien Verbänden wie dem Handelsverband, der
Hoteliervereinigung und dem
Gewerbeverein ausgearbeitetes Dreisäulenmodell, das mehrere Beihilfemöglichkeiten kombiniert und die Unternehmen über die gesamte Wintersaison tragen könnte – angepasst an die Größe und die Umsatzeinbußen des jeweiligen Betriebs.