Auch Hundeschulen müssen in den Lockdown

Der zweite Lockdown betrifft auch Hundeschulen. Nachdem diese in der jüngsten Verordnung zunächst nicht explizit erwähnt wurden, stellt das Sozialministerium nun klar, dass Training in der Gruppe untersagt ist. Erlaubt ist nur die Ausbildung im Einzeltraining.

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