Casinos-Verfahren: „Mehr Berichte“ als zu „normalen“ Fällen

Im Verfahren rund um die Vorstandsbestellung und mögliche Gegenleistungen in der Casinos Austria AG hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) 62 Berichte an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien übermittelt. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hervor.

NEOS-Mandatarin und -Fraktionschefin im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss, Stephanie Krisper, wollte von der Ressortchefin wissen, wie die Berichtspflichten die Ressourcen der ermittelten Staatsanwaltschaft beeinflussen. Krisper bezog sich in ihrer Anfrage auf die Aussagen von zwei Oberstaatsanwälten der WKStA, die im U-Ausschuss als Auskunftspersonen geladen waren.

Zadic: „Mehr Berichte als zu ‚normalen‘ Verfahren“

Laut Zadic erstattete die WKStA zum CASAG-Verfahren in der Zeit von Juli 2019 bis 7. Oktober 2020 insgesamt 62 Berichte an die OStA Wien. Die Berichte seien großteils „von sich aus“ erstattet worden. „Nur im Einzelfall (…) wurden Berichte seitens der Oberstaatsanwaltschaft angefordert“, heißt es in der Beantwortung.

Die Justizministerin stellte auch klar, dass im CASAG-Verfahren „wesentlich mehr Berichte zu erstatten sind als zu ‚normalen‘ Verfahren, was von der WKStA in ihren Berichten mitunter kritisch angemerkt wurde“. Die WKtA habe bereits am 25. Mai auf die „Problematik“ hingewiesen. Darüber sei auch mit der OStA diskutiert worden.

Staatsanwaltschaften unterliegen laut Staatsanwaltschaftsgesetz in Fällen von außergewöhnlichem Interesse, sogenannten clamorosen Causen, einer Berichtspflicht. So muss die WKStA der OStA Wien über das Verfahren Bericht erstatten. Die OStA berichtet an das Justizministerium. Weisungen gehen dann denselben Weg hinunter, wobei das Ministerium die OStA nicht übergehen darf.

Berichte, „die Arbeitsressourcen binden“

Im „Ibiza“-U-Ausschuss sagte einer der Oberstaatsanwälte, dass die gesamte Causa „wohl zweifellos ein solches“ clamoroses Verfahren sei. „Für uns problematisch sind insbesondere sehr, sehr umfängliche Berichtspflichten, die einfach viel Arbeitsressourcen binden“, betonte die Auskunftsperson. Es habe auch mehrere Weisungen gegeben. Damit habe man kein Problem – sofern sie „den formalen Vorschriften entsprechen, setzen wir sie um“.

Laut Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen muss die Staatsanwaltschaft „unabhängig von Beeinflussungen arbeiten können“. Deshalb sollen etwa „vermeidbare Berichte“ entfallen. "Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung seien bereits im Gange, wobei sowohl eine Gesetzesnovelle als auch „eine Überarbeitung des Berichtspflichtenerlasses“ des Justizressorts angedacht werden, sagte Zadic.