Ausgangsbeschränkungen bis 22. November verlängert

Der Hauptausschuss des Nationalrates hat gestern einer Verlängerung der seit 3. November geltenden Ausgangsbeschränkungen um weitere zehn Tage zugestimmt. Das berichtete die Parlamentskorrespondenz heute Abend. ÖVP, Grüne und SPÖ waren dafür. Die Ausgangsbeschränkungen gelten somit bis 22. November.

Das Einvernehmen im Hauptausschuss war notwendig, weil laut den gesetzlichen Vorgaben die Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für zehn Tage beschlossen werden können. Alle anderen Maßnahmen des Lockdowns wurden bereits für vier Wochen bis Ende November beschlossen.

Mit den Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen des „eigenen privaten Wohnbereiches“ grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt. Dabei gibt es allerdings fünf Ausnahmen: Gestattet ist das Rausgehen erstens für die Ausübung beruflicher Zwecke, zweitens für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und drittens für die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger. Punkt vier betrifft die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum. Der fünfte Grund rauszugehen ist der Zweck der „körperlichen und psychischen Erholung“, also der Aufenthalt im Freien.