U-Ausschuss brachte „Ibiza-Video“-Beschwerde bei VfGH ein

Die von SPÖ, NEOS, FPÖ und Grünen unterstützte Forderung nach Herausgabe des ungekürzten „Ibiza-Videos“ an den Untersuchungsausschuss ist heute beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht worden. Die Höchstrichter und Höchstrichterinnen müssen nun „tunlichst“ binnen vier Wochen darüber entscheiden, ob die Justiz Video und Transkript ungeschwärzt übermitteln muss. Gelegenheit dazu haben sie in ihrer am 23. November beginnenden Session.

In ihrem Antrag fordern SPÖ und NEOS unterstützt von FPÖ und Grünen den VfGH auf festzustellen, dass Justizministerin Alma Zadic (Grüne) „das Ton- und Bildmaterial des ‚Ibiza-Videos‘ und die dazugehörigen Transkripte unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen“ hat. Das Video wurde vom Bundeskriminalamt nämlich in voller Länge beschlagnahmt.

Die Staatsanwaltschaft hat aber nur jene Teile des Videos zum Akt genommen und in weiterer Folge an den Ausschuss weitergegeben, die der Anklagebehörde für ihre Ermittlungen relevant schienen. Der Ausschuss, der nicht strafrechtliche Fragen prüft, sondern die politische Verantwortung, will nun eine „ungeschwärzte“ Version erhalten.

ÖVP unterstützt Beschwerde nicht

Nicht unterstützt hat die Beschwerde beim VfGH die ÖVP, obwohl die Volkspartei besonders vehement auf die Herausgabe des gesamten Videos gedrängt hatte. Fraktionschef Wolfgang Gerstl begründete das in einer Aussendung damit, dass er auf die rechtskonforme Aktenvorlage durch Zadic vertraue. Es sei aber das Recht der Minderheit, das vor dem Verfassungsgericht zu bezweifeln.

In einem anderen Fall wandte sich die ÖVP selbst an die Höchstrichter. Hier geht es um die Ladung von FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker als Auskunftsperson in den Ausschuss. Der VfGH solle klären, ob ein von den anderen Parteien bezweifelter Zusammenhang mit dem Untersuchungsthema besteht.

Wie Gerstl mitteilte, hätten SPÖ und NEOS die Ladung aber mittlerweile selbst in die Wege geleitet. Gerstl kritisierte einen „Zickzackzackkurs“ von SPÖ und NEOS. Dennoch geht die ÖVP davon aus, dass sich die Höchstrichter und -richterinnen weiter mit ihrer Beschwerde befassen werden.

Auch Kern soll von Kaufoffert gewusst haben

Unterdessen hieß es in einem Bericht der Tageszeitung „Österreich“, dass Ex-SPÖ-Chef Christian Kern von einem an die SPÖ herangetragenen Kaufoffert des „Ibiza-Videos“ gewusst habe. Das gehe aus Zeugeneinvernahmen des ehemaligen Ministers und Ex-SPÖ-Bundesgeschäftsführers Thomas Drozda sowie Aussagen von Kern selbst hervor, so die Zeitung heute. Weder Drozda noch Kern wollte den Bericht auf APA-Anfrage kommentieren, die ÖVP will Kern in den „Ibiza“-U-Ausschuss laden.

Gerstl sprach in einer Aussendung von einem „wichtigen Wendepunkt in der Aufklärung des Ibiza-Skandals“. „Kanzler Christian Kern und Parteigeschäftsführer Thomas Drozda waren schon 2018 voll informiert über das Ibiza-Video und dessen Inhalte. Sie waren offenbar auch gewillt, sechs Millionen Euro für das Video zu bezahlen, und ließen einen SPÖ-Anwalt schon Detailgespräche führen. Was wusste die Führungsspitze der SPÖ wirklich über das Ibiza-Video und auch dessen Produktion?“ Und Gerstl will auch wissen, wer der genannte SPÖ-Anwalt ist.