Justizwachebeamter an einer Zellentür
APA/Helmut Fohringer
Anschlag in Wien

Maßnahmenvollzug schon jetzt ausgelastet

Die ÖVP-Grünen-Regierung will potenziell terroristische Rückfallstäter und Rückfallstäterinnen in Zukunft im Maßnahmenvollzug unterbringen. Sie sollen wie geistig abnorme, gefährliche Straftäter zeitlich unbegrenzt angehalten werden können. Wie das funktionieren soll, ist unklar.

Immer wieder wurde der Maßnahmenvollzug aufgrund seiner starken Auslastung als tickende Zeitbombe bezeichnet. Zu wenige Plätze, zu wenig Personal, zu wenige Therapiemöglichkeiten lassen die Verweildauer zudem in die Höhe schnellen.

Das Strafgesetzbuch kennt drei Arten des Maßnahmenvollzugs – die Unterbringung gefährlicher Rückfallstäter, entwöhnungsbedürftiger Rechtsbrecher und geistig abnormer Rechtsbrecher in Sonderstrafanstalten. Bei Letzteren kann es sich um zurechnungsunfähige Täter handeln und um solche, die zwar zurechnungsfähig sind, aber unter dem Einfluss einer seelischen oder geistigen „Abartigkeit“ stehen und damit eine Gefahrenquelle darstellen.

Unterbringung auf unbestimmte Zeit

„Die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter soll die Untergebrachten davon abhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen, und ihnen zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen“, heißt es in Paragraf 171 Strafvollzugsgesetz zum Zweck einer Einweisung.

Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Sie kann fortgesetzt werden, selbst wenn die Betroffenen die über sie verhängte Freiheitsstrafe längst verbüßt haben. Eine – in der Regel bedingte – Entlassung kommt erst in Betracht, wenn ein psychiatrischer Sachverständiger zum Schluss kommt, dass keine Gefährlichkeit mehr gegeben ist.

Justizanstalt Asten soll ausgebaut werden

Für die Unterbringung stehen Sonderanstalten wie die Justizanstalten Asten in Oberösterreich und Göllersdorf in Niederösterreich zur Verfügung. Erst heuer kündigte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) an, dass die Justizanstalt Asten ausgebaut wird. In den folgenden zwei Jahren sollen hundert Haftplätze mehr geschaffen werden.

In anderen Justizanstalten gibt es speziell eingerichtete Abteilungen für die Unterbringung von zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern wie etwa in Stein, Garsten und Graz-Karlau. In der Justizanstalt Sonnberg werden etwa gefährliche Rückfallstäter betreut.

Auslastung mehr als 120 Prozent

Nach Zahlen, die das Justizministerium der APA übermittelt hat, beträgt die Auslastung im Maßnahmenvollzug mehr als 120 Prozent. Derzeit sind mit Stichtag 11. November 1.264 Menschen untergebracht. Nicht mit eingerechnet sind entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Derzeit gibt es keine gefährlichen Rückfallstäter, die sich in Österreich im Maßnahmenvollzug befinden. Die aktuellen Zahlen beziehen sich daher lediglich auf geistig abnorme Rechtsbrecher.

Derzeit sind sich 679 zurechnungsunfähige Täter untergebracht, 87 sind in vorläufiger Anhaltung. Für diese Straftäter stehen in den Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher sowie in den psychiatrischen Krankenanstalten rund 600 Plätze zur Verfügung. Somit liegt die Auslastung laut Justizministerium jetzt schon österreichweit bei etwa 130 Prozent. Bei zurechnungsfähigen Tätern, die aber unter dem Einfluss einer seelischen oder geistigen Abartigkeit stehen und damit eine Gefahrenquelle darstellen, befinden sich 496 in der Maßnahme, für zwei gilt das vorläufig (insgesamt sind es daher 498). Bei 400 Plätzen österreichweit bedeutet das eine Auslastung von etwa 125 Prozent.

Etwas mehr als die Hälfte der zurechnungsunfähigen Menschen im Maßnahmenvollzug sind in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht, der Rest ist in psychiatrischen Krankenanstalten. Maßnahmen werden ausschließlich in Justizanstalten durchgeführt.