EU-Kommission sieht CBD vorläufig als Suchtstoff an

Die EU-Kommission sieht den Wirkstoff Cannabidiol aus der Hanfpflanze (CBD) vorläufig als Suchtstoff an. Das sagte ein Sprecher der EU-Behörde in Brüssel heute. CBD-Extrakt aus Blüten- und Fruchtständen seien laut der Einzigen Suchtgiftkonvention der UNO als Narkotikum einzustufen und könne daher nicht als Lebensmittel klassifiziert werden. Damit falle CBD nicht unter das europäische Lebensmittelrecht.

Wann es zu einer endgültigen Entscheidung über die Einstufung komme, wurde nicht bekanntgegeben. Die EU-Kommission arbeite jedoch daran, hieß es.

Laut der Plattform Zukunft Hanf Österreich wurde 2019 in Österreich auf rund 2.000 Hektar Nutzhanf aus dem EU-Sortenkatalog angebaut. Im vergangenen Jahr wurde damit ein Umsatz von 68,77 Millionen Euro erwirtschaftet. Der Verein setzt sich gegen ein drohendes Verbot von CBD-Produkten ein.

Eine Einstufung von CBD als Suchtmittel seitens der EU-Kommission würde sich laut Martina Friedl von der Firma Deep Nature Project in einem Verbot niederschlagen. Friedl fungiert als Geschäftsführerin der von vier heimischen Betrieben gegründeten Plattform.