Trinkgeldersatz auch in Kosmetik- und Friseurbranche

Nach den Mitarbeitern in der Gastronomie und Hotellerie erhalten auch die rund 10.000 Beschäftigten in der Kosmetik-, Friseur- und Massagebranche einen Rechtsanspruch auf eine Lockdown-Zulage in der Höhe von 100 Euro. Der Trinkgeldersatz wurde Anfang November in Abstimmung mit den Sozialpartnern fixiert, um Beschäftigte im Tourismus, die aufgrund des Coronavirus-Lockdowns kein Trinkgeld bekommen, finanziell zu unterstützen.

„Da angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen die Schutzmaßnahmen jetzt auch auf Friseur- und Kosmetikbetriebe ausgeweitet werden müssen, erhalten alle von dieser Maßnahme betroffenen Arbeitnehmerinnen und -nehmer aliquot 100 Euro als Abgeltung des entfallenen Trinkgelds“, so Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) heute in einer Aussendung. Die Trinkgeldpauschale werde zusätzlich zur Kurzarbeit vom Arbeitsmarktservice (AMS) bereitgestellt.

Ganz ursprünglich sollten nur Mitarbeiter in Hotellerie- und Gastronomie, die über eine Trinkgeldpauschale verfügen, den Hunderter bekommen. Dann war die Ausweitung auf alle Dienstnehmer der Branche erfolgt, und nun kam die Erweiterung auf die Kosmetiker und Friseure.