AMS-Algorithmus fördert laut Studie soziale Ungleichheit

Der von der Datenschutzbehörde vorerst gekippte Computeralgorithmus des Arbeitsmarktservice (AMS) fördert soziale Ungleichheit – zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der TU Wien im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ).

AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer forderte statt des Algorithmus einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte AMS-Maßnahmen und mehr Geld und Personal für dieses.

Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass die Implementierung algorithmischer Systeme in (semi-)staatlichen Einrichtungen Antidiskriminierungsmaßnahmen sowie System- und Datentransparenz erfordern würde. Eine nachvollziehbare Evaluierung der Entscheidungen „aus technischer, grundrechtlicher, demokratischer und rechtsstaatlicher Sicht“ müsse möglich sein, so Doris Allhutter und Astrid Mager vom ITA. Darüber hinaus müssten die Betroffenen Einsichts- und Einspruchsrechte haben.

Der von der Datenschutzbehörde gekippte Algorithmus zur Arbeitslosen-Kategorisierung wird vorerst nicht wie geplant ab 2021 eingesetzt. Die Datenschutzbehörde vermisst unter anderem die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für das Projekt. Außerdem hätten Betroffene keine Kontrollen der getroffenen Algorithmus-Entscheidungen verlangen können. Das AMS hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde eingelegt.