Fall „Maddie“: Verdächtiger beim Anlegen von Fußfesseln verletzt

Der jüngste Gerichtstermin des im Fall „Maddie“ Verdächtigen ist außer Kontrolle geraten und hat ein juristisches Nachspiel. Beim Anlegen von Fußfesseln habe sich der 43-Jährige Verletzungen an den Rippen zugezogen, teilte das Landgericht Braunschweig gestern mit. Nach einer kurzfristigen Behandlung in einem Krankenhaus konnte die Anhörung starten.

Die Auseinandersetzung im Landgericht ist Gegenstand von Ermittlungen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans Christian Wolters, sagte. Was genau kurz vor dem Termin passierte, dazu machte das Gericht wegen der laufenden Ermittlungen keine Angaben. Der Anwalt des 43-Jährigen habe Strafanzeige gegen Justizbedienstete wegen Körperverletzung gestellt. Das Verfahren liege derzeit bei der Polizei, sagte Staatsanwalt Wolters.

Im Gefängnis gegen CoV-Auflagen verstoßen

Nach Angaben des schleswig-holsteinischen Justizministeriums kehrte der 43-Jährige nicht nach Kiel zurück, wo er wegen Drogenhandels eine Gefängnisstrafe verbüßt. Er wurde stattdessen in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht, „weil er in Braunschweig gegen CoV-Auflagen verstoßen hat“, sagte ein Ministeriumssprecher. In Lübeck gebe es Quarantänehaftplätze. Zu möglichen Verletzungen während des Aufenthalts in Braunschweig machte auch das Kieler Ministerium keine Angaben.

Das Ergebnis der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer liegt dem Gericht zufolge noch nicht vor. Es ging dabei um die mögliche Aussetzung einer Reststrafe auf Bewährung, die der Verurteilte beantragt hatte. Die aktuelle Gefängnisstrafe in Kiel wegen Drogenhandels endet am 7. Jänner 2021. Aber auch bei einer positiven Entscheidung wird es keine Freilassung geben. In diesem Fall greift eine Untersuchungshaft in einem Vergewaltigungsverfahren.

Dabei soll der Mann im Jahr 2005 – rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden der Britin Madeleine McCann – im portugiesischen Praia da Luz eine 72-Jährige vergewaltigt haben. Gegen das Braunschweiger Urteil vom Dezember 2019 zu sieben Jahren Haft hat der 43-Jährige Revision eingelegt. Eine Entscheidung der BGH-Richter dazu ist noch nicht bekannt. Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg haben dem Verurteilten aber bereits wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht.

Im Fokus steht der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter, seitdem das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni mitteilten, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen ihn wegen Mordverdachts ermitteln. Das Mädchen war vor mehr als 13 Jahren kurz vor seinem vierten Geburtstag in einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass das Kind tot ist.