Gericht verbietet Kundgebung vor Berliner Kanzleramt

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einer Gruppe von Regierungskritikern eine ursprünglich erteilte Genehmigung für eine Kundgebung vor dem Kanzleramt entzogen. In dem Beschluss, der der dpa vorliegt, heißt es, der Antrag, die „allwöchentliche 154. Merkel-muss-weg-Kundgebung“ von 17.00 bis 19.00 Uhr auf dem Forum vor dem Bundeskanzleramt zuzulassen, sei abgelehnt worden.

Dem Anspruch des Antragstellers stehe entgegen, dass heute eine Sitzung des Bundestages stattfinde „und deren ungestörte Durchführung sicherzustellen ist“. Eine Anmeldung der Kundgebung für einen anderen Ort, einige Meter entfernt, wäre dagegen möglich. Gegen den Beschluss sei eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht zulässig.

Vor dem Kanzleramt demonstriert seit Jahren mittwochs eine kleine Gruppe, zu der AfD-Mitglieder gehören, gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Ihre Kundgebung war ursprünglich auch für heute genehmigt worden.