Fall „Maddie“: Verdächtiger bleibt in deutschem Gefängnis

Der Mordverdächtige im Fall Madeleine „Maddie“ McCann bleibt noch längere Zeit im Gefängnis. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) verwarf seine Revision gegen ein Ende vergangenen Jahres ergangenes Urteil wegen der Vergewaltigung einer älteren US-Amerikanerin 2005, wie heute in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit kommt der 43-jährige Deutsche, der derzeit die letzten Wochen einer anderen Haftstrafe verbüßt, nicht in naher Zukunft frei.

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter wegen Mordverdachts, wie sie Anfang Juni öffentlich gemacht hatten. Ein Haftbefehl wurde deswegen bisher allerdings nicht erwirkt. Ohne seine früheren Verurteilungen säße der Mann also nicht in Untersuchungshaft, sondern wäre auf freiem Fuß.

Haft wegen Drogenhandels endet am 7. Jänner

Die kleine Britin Madeleine McCann war 2007 spurlos aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Das Schicksal der damals Dreijährigen blieb mehr als ein Jahrzehnt ungeklärt – bis die deutschen Ermittler die neue Spur präsentierten. Sie glauben inzwischen, dass „Maddie“ nicht mehr am Leben ist.

Der Verdächtige, der zeitweise in Portugal lebte, sitzt seit Februar in Kiel eine alte Haftstrafe ab, die das Amtsgericht Niebüll 2011 wegen Drogenhandels verhängt hatte. Sie endet am 7. Jänner. Eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung war am Landgericht Braunschweig erst diese Woche abgelehnt worden.

Im Dezember 2019 hatte das Landgericht Braunschweig den Mann wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal im Jahr 2005 verurteilt. Die verhängte Gesamtstrafe beläuft sich auf sieben Jahre Gefängnis. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig.