Fahrendes Taxi
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Reform beschlossen

Taxibranche fühlt sich überfahren

Die Taxiunternehmen sehen in der derzeitigen Krise ihre Felle davonschwimmen, der Lockdown droht ihre Lage noch zu verschärfen. Den endgültigen „Todesstoß“ befürchten sie aber von anderer Seite: Die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, die diese Woche im Ministerrat beschlossen wurde und im kommenden Jahr in Kraft treten soll, würde in ihren Augen das Gewerbe restlos vernichten.

„Die Zeichen stehen auf Sturm, wir werden uns mit allen Mitteln dagegen wehren", sagte am Donnerstag Erwin Leitner, Taxi-Obmann in der Wirtschaftskammer. Die Ministerratsvorlage zum Gesetz soll am 4. Dezember im Verkehrsausschuss des Parlaments behandelt werden, sollte es keine Änderungen geben, stellt Leitner Protestmaßnahmen in den Raum – denn das würde heißen, „dass es dann das Taxigewerbe nicht mehr gibt".

Eine Befürchtung, die das Verkehrsministerium als „Missverständnis“ vom Tisch wischt. Die Sorge der Taxler mit Taxameter, dass sie keine per Internet oder Telefon vermittelten und im Voraus fixierten Fahrten mehr anbieten dürften, sei unberechtigt. Im Gegenteil sei es das ausdrückliche Ziel, alle gleichzustellen. Nicht nur Plattformen wie Uber, auch die Taxizentrale darf künftig Fahrten mit Pauschalpreis vermitteln. Ganz grundsätzlich wäre auch denkbar, als Kunde selbst einen Preis vorzuschlagen, auch wenn das derzeit unüblich sei.

Höchstpreis kann festgelegt werden

Grundsätzlich soll es zwei Arten der Preisbildung geben: Wer an einem Taxistand in ein Fahrzeug steigt oder am Straßenrand ein Taxi mit Taxameter heranwinkt, kann, ohne über den Preis zu sprechen, einsteigen und sich den Fahrpreis am Ende per Taxameter vorrechnen lassen. Man kann sich auch wie bisher per Telefon ein Taxi mit Taxameter bestellen und am Ende der Fahrt den Taxameterpreis bezahlen.

Wer aber per Telefon oder Internet ein Fahrzeug bestellt, kann für die Fahrt auch im Voraus einen Preis vereinbaren. Dieser darf nach der Fahrt nicht mehr steigen. Solche vermittelten und im Voraus vereinbarten Fahrten dürfen sowohl Mietwagen ohne Taxameter als auch Taxler mit Taxameter anbieten, hieß es seitens des Verkehrsministeriums.

Verkehr
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Eine „Lex Uber“ beklagen Kritiker und Kritikerinnen der Novelle

Mindestpreis für alle verpflichtend

Plattformen wie Uber müssen künftig als Mindestpreis die den Taxlern vorgeschriebene Grundgebühr mit Zuschlag zahlen. Konkret in Wien also 6,60 Euro (Grundtaxe 3,80 Euro plus Funktaxe 2,80 Euro). Sollte es in einem Bundesland keine Grundtaxe geben, gilt per Gesetz ein Mindestfahrpreis von 5 Euro. Auf Landesebene kann künftig zusätzlich auch ein Höchstpreis vorgegeben werden, wenn das gewünscht ist.

Die ganzen neuen Regeln gelten nur in Gebieten, wo überhaupt Taxitarife geregelt sind, also vor allem in größeren und kleineren Städten. Wo das Bundesland als zuständige Instanz keine Regeln für Taxis erlassen hat, bleibt die Preisgestaltung völlig frei. Das neue Gesetz ermöglicht auch „Sammeltaxis“, also geteilte Fahrten mehrerer Kunden. Auch hier muss im Voraus klar sein, wie die Fahrt laufen wird und was sie kostet – und pro Fahrgast gilt ein Mindestpreis von drei Euro.

Stadtszene mit Taxis
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Die Taxibranche sieht nach der Pandemie nun den nächsten Schlag kommen

Ausbildungspflicht auch für künftige Mietwagenfahrer

Unabhängig von der jetzt vorgeschlagenen Ergänzung zur Gesetzesnovelle gilt, dass mit Anfang 2021 Taxi-und Mietwagengewerbe zusammengelegt werden. Künftig müssen auch Mietwagenfahrer eine Ausbildung absolvieren und einen Taxischein machen. Dieser muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse sind künftig zentrale Anforderungen für Lenker im „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“. Taxler die schon einen unbefristeten Schein haben, müssen erst in fünf Jahren zur Verlängerung. Bisherige Mietwagenfahrer müssen keine Ausbildung nachweisen, sondern lediglich die Prüfung absolvieren.

Einschätzungen extrem gespalten

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) verspricht sich von der Novelle „eine flexiblere Preisgestaltung bei vorbestellten Fahrten“. Die jeweiligen Vorteile, die Taxler gegenüber Mietwagen hatten – und umgekehrt – würden weiter harmonisiert. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sieht „Raum für mehr Wettbewerb im Taxi- und Mietwagengewerbe“ geschaffen, „Preis- und Innovationswettbewerb“ würde weiterhin ermöglicht.

Diametral sieht das die Leiterin der Abteilung Umwelt und Verkehr in der Arbeiterkammer (AK), Sylvia Leodolter. „Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, wirft das Bemühungen um faire Bedingungen im Taxigewerbe weit zurück“, sagte sie. „Die Novelle würde einen massiven Rückschritt für die Beschäftigten im Fahrdienstgewerbe bedeuten und Schwarzarbeit und Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen“, so Leodolter. „Dieser Entwurf geht auf Kosten der Fahrerinnen und Fahrer, aber auch der Fahrgäste.“