Regierung präsentiert neuen Fixkostenzuschuss

Unternehmen können ab heute Nachmittag den Ersatz von Fixkosten beantragen, wenn ihr Umsatz um mindestens 30 Prozent gefallen ist. Eine solche Hilfe in der Pandemie gab es bereits für die Zeit von Mitte März bis Mitte September (Fixkostenzuschuss eins), nun wird diese Förderung auch für die Zeit von Mitte September bis Juni 2021 möglich (Fixkostenzuschuss zwei). Je Periode können pro Unternehmen maximal 800.000 Euro Förderung fließen.

Voraussichtlich im Dezember soll es eine weitere auf den Fixkosten aufbauende Unterstützung geben, die dann je Unternehmen bis zu drei Mio. Euro bringen soll, teilten Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit. Diese Beihilfe fließt nur für jenen Teil der Fixkosten, der nicht von Unternehmensgewinnen gedeckt ist.

Damit sei die Berechnung kompliziert und in der Regel nur im Nachhinein möglich, so Blümel, da die Verluste im Voraus schwer zu schätzen seien. Auch diese Förderung läuft unter der Bezeichnung Fixkostenzuschuss zwei, hat aber eine andere Rechtsbasis und Berechnungsweise als der ab sofort beantragbare Fixkostenzuschuss zwei mit bis zu 800.000 Euro.

Umsatzersatz ebenfalls beantragbar

Ab heute zu beantragen ist auch der Umsatzersatz für Betriebe, die im zweiten Lockdown schließen mussten. Wie angekündigt erhalten Dienstleister als Entschädigung für die zwangsweise Schließung 80 Prozent des Vorjahresumsatzes, Handelsbetriebe hingegen zwischen 20 und 60 Prozent.

Ein Kfz-Händler werde mit 20 Prozent auskommen müssen, Blumenhändler oder Modegeschäfte, deren Ware verderblich ist, mit 60 Prozent. Dieser Umsatzersatz ist über Finanzonline zu beantragen. Regeln für indirekt betroffene Zulieferer werden noch ausgearbeitet.

Der ab heute mögliche Fixkostenzuschuss zwei bis 800.000 Euro wird in zwei Tranchen ausbezahlt, erst zu 80, dann zu 20 Prozent. Der Zuschuss ist aliquot zum Umsatzrückgang. Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 120.000 Euro können davon 30 Prozent pauschal und ohne Steuerberater beantragen.

Auch ist die Basis, was alles als Fixkosten akzeptiert wird, größer. Im Gegensatz zum Fixkostenzuschuss eins können nun etwa auch Leasingraten, Abschreibungen (AFA) und frustrierte Aufwendungen, also schon angefallene Kosten für Projekte, die wegen der Pandemie nicht verwirklicht wurden, angerechnet werden.

Nicht wie Naturkatastrophe

Am Freitag hatte die EU-Kommission grünes Licht für die heimischen Pläne gegeben. „Österreich und Deutschland sind die ersten und einzigen Länder in der EU, die bereits eine Genehmigung für dieses neue Schema bekommen haben“, betonte Blümel. Er hatte sich ursprünglich einen Wert von fünf Millionen Euro gewünscht. Das war auch Grund für den vor allem während des Wien-Wahlkampfs vorherrschenden Schlagabtausch mit EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager.

Möglich sei die neue Hilfe jetzt, da sie mit der Arbeitsweise der EU vereinbar sei, so die EU-Kommission, da es um Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse oder zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedsstaats gehe.

Blümel hatte bisher darauf gepocht, dass ein Artikel gilt, der Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind, ermöglicht. Das Virus könne nichts anderes sein als eine Naturkatastrophe, betonte der Finanzminister stets. Die EU-Kommission bewertete die Coronavirus-Krise allerdings nicht wie eine Naturkatastrophe.