FPÖ: ÖVP will U-Ausschuss „herunterdodeln“

Die FPÖ übt scharfe Kritik an der ÖVP, auf deren Wunsch der „Ibiza“-Untersuchungsausschuss auch im Lockdown weiter tagt. FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker sieht keine rechtliche Grundlage dafür, dass zivile Auskunftspersonen derzeit ins Parlament kommen. „Die ÖVP möchte nichts anderes als Ausschusstage verschrotten“, sagte Hafenecker. Ziel sei es, den Ausschuss „herunterzudodeln“.

Die FPÖ sei mit vielen Coronavirus-Maßnahmen, die die Regierung „inszeniert“, absolut unzufrieden, meinte Hafenecker, dennoch sei die geltende Rechtslage einzuhalten.

Die Auskunftspersonen dürften während des Lockdowns einfach nicht außer Haus, um ins Parlament zu kommen – schließlich seien sie dort weder zum Arbeiten, noch um eine Behörde zu besuchen, „und wohl zur psychischen Erholung werden sie auch nicht da sein“, merkte der Abgeordnete an. „Es werden Auskunftspersonen dazu genötigt, sich rechtswidrig zu verhalten, wenn sie in den Ausschuss kommen.“

Videobefragungen abgelehnt

Die ÖVP wolle den Ausschuss „auf Biegen und Brechen“ stattfinden lassen und handle gar „schizophren“, nachdem die ÖVP-geführte Regierung ja jeden Tag erkläre, wie dramatisch die Coronavirus-Lage sei. Hafenecker ist davon überzeugt, „dass diese ÖVP den Ausschuss einfach ad absurdum führen möchte“, weil keine Auskunftspersonen kommen würden und damit wertvolle Tage der Untersuchung verloren gingen.

Auch Videobefragungen würden abgelehnt, damit der Ausschuss „handlungsunfähig“ gemacht werde. Die ÖVP wolle damit verhindern, dass der „Strudel von ÖVP-Machenschaften“ aufgeklärt werde, so Hafenecker.

Selbst in einem Rechtsgutachten, das Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) von der Parlamentsdirektion erstellen ließ, würden Zweifel geäußert. Darin heißt es freilich letztlich, dass die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, die den Lockdown regelt, der Befolgung von Ladungen in den Ausschuss nicht entgegenstehe.

Der U-Ausschuss habe zu beurteilen, ob die Befragung „unaufschiebbar“ sei. Ob der Lockdown an sich als Entschuldigungsgrund akzeptiert werde, müsse zunächst ebenfalls der Ausschuss beurteilen – aus der bisherigen Judikatur der zuständigen Gerichte ergibt sich für die Parlamentsjuristen keine eindeutige Antwort auf diese Frage.