Kontroverse über Bleischrotverbot im EU-Parlament

Im EU-Parlament gibt es eine Kontroverse um ein EU-Verbot von Bleischrotmunition in Feuchtgebieten. Die Grünen sind dafür, der ÖVP-Europaabgeordnete Alexander Bernhuber hält den aktuellen Vorschlag für „nicht praxistauglich“ und hat einen Einspruch eingebracht. Heute stimmt das EU-Parlament darüber ab, morgen soll das Ergebnis verkündet werden.

„Ein Verbot in Feuchtgebieten ist prinzipiell richtig“, sagte Bernhuber. Er warnte aber, laut Definition in der EU-Verordnung könnte bereits eine kleine Lacke nach dem Regen dazu führen, dass in deren Umkreis von 100 Metern nicht einmal das Tragen von Bleimunition gestattet wäre.

Bei Umsetzung der Verordnung würden außerdem rund 600 Schießstätten das Aus drohen und auch die olympische Disziplin des Tontaubenschießens wäre mit beträchtlichen Herausforderungen konfrontiert.

Waitz: „Unsinn“

Der grüne EU-Abgeordnete und Kovorsitzender der Europäischen Grünen Partei, Thomas Waitz, bezeichnete diese Argumente als „Unsinn“. So gäbe es ungiftige Alternativen zu Bleimunition wie Stahlschrot. Die Definition in der Verordnung sei der Ramsar-Konvention über Feuchtgebiete entnommen und damit maßgeblich. Die Strafverfolgungsbehörden würden außerdem nach gesundem Menschenverstand vorgehen und nur Feuchtgebiete kontrollieren, falls sie überhaupt Kontrollen durchführten, sagte Waitz.

In Österreich gilt seit 2012 ein Bleischrotverbot bei der Jagd auf Wasserwildtiere, es gilt auch außerhalb von Feuchtgebieten. Nach Angaben der Grünen kann Österreich weiterhin sein Verbot behalten. Waitz forderte aber ein vollständiges Verbot in der EU, das die Vermarktung von Blei in Schrot beendet. Die Gesamtemissionen von Blei in Schrot auf belaufe sich auf 4.000 Tonnen im Jahr. Vögel würden das Blei aufnehmen und daran verenden.