ÖVP und Grüne haben sich auf die Einführung einer Mindeststudienleistung für ab dem Wintersemester 2021 neu zugelassene Studenten geeinigt. Statt der ursprünglich geplanten 16 ECTS pro Studienjahr sollen nun aber 24 ECTS in einem Durchrechnungszeitraum von zwei Jahren erbracht werden müssen, berichtete der „Standard“ (Onlineausgabe). Schafft man das nicht, erlischt die Zulassung für dieses Studium. Im Bildungsministerium bestätigte man laut APA diese Regelung.
Am konkreten Entwurf der Novelle zum Universitätsgesetz (UG) werde aber noch gearbeitet, hieß es weiter. „Diese ist noch in finaler Abstimmung.“ Die Novelle soll in dieser oder in der kommenden Woche in Begutachtung gehen.
Zunächst war vorgesehen, dass Studienanfänger jährlich 16 ECTS absolvieren müssen, bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Sonst erlischt ihre Zulassung in jenem Studium, in dem sie das nicht geschafft haben. Dagegen protestierten sowohl Studenten und Studentinnen als auch andere Vertreter und Vertreterinnen von Hochschulen.