Nikolo
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Darf doch kommen

CoV-Ausnahme für Nikolo

Der Nikolaus bleibt trotz Coronavirus nun doch nicht ausgesperrt: Wie am Mittwoch bekanntwurde, hat die Regierung den Nikolo explizit in die „Rechtliche Begründung“ zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung aufgenommen. Neben weiteren „Präzisierungen“ und gemeinsam mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen wurde das am Nachmittag im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen.

Grundsätzlich waren berufliche Zwecke ohnehin legitimer Grund, im Lockdown das Haus zu verlassen. Nun wurde in der „Rechtlichen Begründung“ aber präzisiert, „dass damit wie bisher auch ehrenamtliche Tätigkeiten erfasst sind, darunter im Konkreten auch der Nikolausbesuch“, wie die Parlamentsdirektion dazu mitteilte. Somit liege auch beim Nikolo „unabhängig von der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit dieser Tätigkeit ein zulässiger Ausgangsgrund vor“.

„Gerade für Kinder war dieses Jahr mit Abstandhalten, Verzicht und Einschränkungen eine enorme Belastung“, hatte die APA im Vorfeld dazu aus einer schriftlichen Stellungnahme von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zitiert. Man wolle den Kindern auch dieses Jahr die Freude auf den Nikolo nicht nehmen.

Könnte „kontaktlos an Häusern vorbeiziehen“

Auch die für Frauen und Integration zuständige Kanzleramtsministerin Susanne Raab (ÖVP) meldete sich in der Causa per Aussendung zu Wort. Dank der neuen Verordnung werde demnach „klargestellt, dass Nikolaus-Besuche heuer trotz der Corona-Pandemie stattfinden können“ – angesichts der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln werde der Nikolaus „jedoch nur bis zur Haus- oder Wohnungstüre kommen“.

Der Ruf nach einer Ausnahmeregelung kam am Wochenende von den beiden Tiroler Oppositionsparteien NEOS und FPÖ. Die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung lasse „den Nikolaus formaljuristisch nicht außer Haus gehen“, wie der Tiroler NEOS-Obmann Dominik Oberhofer per Aussendung dazu sagte: „In Zeiten, in denen Kinder ohnehin schon leidtragende in der Krise sind, stößt das bei uns auf absolutes Unverständnis.“

Stattdessen, so Oberhofer, könne der Nikolo etwa „kontaktlos an den Häusern vorbeiziehen, den Kindern zuwinken und seine Gaben an der Türe hinterlassen“. Das müsse aber rechtlich gedeckt sein. Daher forderte er die Tiroler Landesregierung auf, „hier rasch in Wien tätig zu werden“.

„Total verunsichert“

Auch die FPÖ will am 6. Dezember den Nikolo auf Tirols Straßen sehen. „Es wäre sinnvoll, dass Personen, die einen negativen Test nachweisen können, als Nikolaus-Darsteller die Familien auf der Straße oder im Garten besuchen können“, meinte FPÖ-Chef Markus Abwerzger. Die Familien seien „total verunsichert“ – mehr dazu in tirol.ORF.at.

Das Thema bewegte zuletzt offenbar verstärkt die Gemüter. Viele Leute hätten wissen wollen, ob man nicht doch etwas machen könne, damit der Nikolaus vor der Tür stehen kann, sagte der Leiter der Jungschar, Jakob Marinus Mokoru, gegenüber dem Landesstudio Kärnten. Zudem überlegten sich Pfarren und Perchtengruppen bereits digitale Lösungen – mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Verschärfte Kontaktbeschränkung seit 17. November

In Österreich sind seit 17. November deutlich verschärfte CoV-Maßnahmen in Kraft. Durch den zweiten harten Lockdown wechselten die Schulen wieder komplett auf Fernunterricht, zudem ist der Handel bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Dazu kommen ganztägige Ausgangsbeschränkungen sowie umfangreiche Kontaktbeschränkungen.

Die Ausgangsbeschränkung wurde am Mittwoch im Hauptausschuss des Nationalrats um weitere zehn Tage verlängert und gilt nun bis 6. Dezember. Das ist notwendig, weil laut den gesetzlichen Vorgaben die Ausgangsbeschränkungen nur für diesen Zeitraum beschlossen werden können. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne wurden zudem einige „Präzisierungen“ abgesegnet.

Die mit 27. November in Kraft tretende Novellierung der Notstandsverordnung umfasse nach Angaben von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) „einige rechtliche Klarstellungen“. So seien nun etwa die Regelungen zum Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs „klarer definiert“.

„Deckung notwendiger Grundbedürfnisse“

Wie das Gesundheitsministerium per Aussendung weiter mitteilte, sei unter anderem nun auch „ausdrücklich klargestellt“, „dass Kontakte nur stattfinden dürfen, wenn daran auf der einen Seite nur Personen aus höchstens einem fremden Haushalt gleichzeitig und auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist“, und das gelte „in Innenräumen und bei Kontakten im Freien“.

Grundsätzlich „bleibt die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens wie der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit einzelnen engsten Angehörigen ein Grund, den eigenen privaten Wohnbereich verlassen zu dürfen“, wie es dazu in einer Parlamentsaussendung heißt.

Darin wird auch darauf verwiesen, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Spitälern sowie Alten- und Pflegeheimen auch im Fall eines positiven Testergebnisses nach wie vor eingesetzt werden können, „wenn auf Grund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere aufgrund eines CT-Werts über 30, davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht“.

Kein Verkauf von Waffen für nicht berufliche Zwecke

„Detailänderungen“ gibt es zudem bei den Betretungsverboten im Handel. Der Pressedienst des Nationalrats verwies hier etwa auf im privaten Bereich untersagte „körpernahe Dienstleistungen wie der Frisörbesuch“. Zudem wird der Verkauf von Waffen für nicht berufliche Zwecke verboten. Konkret umfasse die für den Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten vorgesehene Ausnahme nun nur mehr Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb „zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist“.