Verlängerung von Ausgangsbeschränkung beschlossen

Die Verlängerung der CoV-Ausgangsbeschränkungen bis 6. Dezember ist heute Nachmittag im Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne beschlossen worden. Die Verlängerung ist notwendig, da laut Paragraf 11 (3) des Covid-19-Maßnahmengesetzes Ausgangseinschränkungen immer nur für maximal zehn Tage lang verordnet werden dürfen.

Die Verordnung muss noch von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden. Sie tritt dann – inklusive der weiteren Änderungen wie etwa der Konkretisierung der Kontaktregelungen – am Freitag in Kraft und gilt bis 6. Dezember.

Friseurhausbesuche verboten

Die Adaptierung der COVID-19 Notmaßnahmenverordnung bringt auch ein Verbot des bisher möglichen Hausbesuchs bei körpernahen Dienstleistungen, etwa für Friseurhausbesuche. Ausnahmen vom Verbot gibt es für Hausbesuche bei Gesundheitsdienstleistungen (etwa Pflegedienstleistungen).

Die Opposition lehnte die Verlängerung der Maßnahmen – wie schon deren Einführung vor zehn Tagen – ab. Die SPÖ kritisierte die Doppelbelastung der Eltern durch das Homeschooling. NEOS verweist auf die schon durch den „Soft-Lockdown“ erreichte günstige Entwicklung.