WKÖ: CoV-Rechtslücke bei Friseuren geschlossen

Mit der heute veröffentlichten Novelle der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung sind nun auch mobile körpernahe Dienstleistungen bei Kundinnen und Kunden zu Hause verboten – damit seien mobile Anbieter von Friseur-, Kosmetik-, Fußpflege- und Massagedienstleistungen jenen im stationären Betrieb gleichgestellt, teilte die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit. Ausgenommen seien medizinische Anwendungen und B2B-Dienste, beispielsweise im Zuge von TV- und Filmdreharbeiten.

„Diese Klarstellung dient der erfolgreichen Pandemiebekämpfung und sie stärkt den Zusammenhalt innerhalb der Branche“, sagte der Bundesinnungsmeister der Friseure, Wolfgang Eder, laut Mitteilung.

„Es war uns ein wichtiges Anliegen, dass stationäre und mobile Dienstleister in dieser Ausnahmesituation des Lockdowns gleiche Voraussetzungen haben“, sagte auch Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. Das Verbot gelte weiterhin nicht für die medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen.