Bundesbetreuungsagentur für Asyl startet

Die neu geschaffene Bundesbetreuungsagentur (BBU) für Asylwerberinnen und Asylwerber nimmt morgen ihre Arbeit auf. Sie startet zunächst mit der Grundversorgung der Asylwerber. Ab 1. Jänner erfolgen dann auch die unabhängige Rechtsberatung und Rechtsvertretung, die Rückkehrberatung und -hilfe, Menschenrechtsbeobachtung sowie Übersetzungs- und Dolmetschleistung durch die BBU.

Damit ist dann im Jänner der Leistungsumfang der Bundesasylagentur komplettiert. Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sollen mit der BBU „Synergien gebündelt und mehr Effizienz geschaffen“ werden. Bis dato seien Leistungen in diesem Bereich ausgelagert worden, so Nehammer: „Durch die Neuorganisation werden Unterschiede in der Intensität und Qualität ausgeglichen.“ Ein geordnetes Asylwesen brauche „effiziente Strukturen und Verfahren, gerade auch im Bereich der Rückkehr, wo es darum geht, dem Rechtsstaat zum Durchbruch zu verhelfen“.

Die BBU GmbH ist eine ausgegliederte Gesellschaft und zu 100 Prozent im Besitz des Bundes. Ihr Aufbau startete zu Beginn des Jahres. Ursprünglich war die Eingliederung der rechtlichen Vertretung Asylsuchender in eine Bundesagentur ein Projekt von ÖVP und FPÖ, das dann unter ÖVP und Grünen umgesetzt wurde. An der Übernahme der Rechtsberatung in Asylverfahren hatten NGOs wiederholt Kritik geübt. Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung im Asylverfahren sei dadurch infrage gestellt, lautete der Vorwurf.