Frau im Home Hoffice
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Homeoffice

Sozialpartner bereit zu schneller Einigung

Mit der Coronavirus-Pandemie sind viele Arbeiternehmer und Arbeiternehmerinnen ins Homeoffice ausgewichen – Regeln etwa für den Kostenersatz fehlen aber weiterhin. Die Sozialpartner zeigen sich willig, zügig eine Einigung zu erreichen, einen nächsten Termin mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) soll es im Dezember geben.

Seit dem ersten Lockdown im März sind Regeln für das Homeoffice ein Thema. Grundsätzlich zeigen sich alle Seiten bereit, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, allerdings spießt es sich offenbar an einem wirklich wichtigen Bereich: dem Geld. Wer im Homeoffice ohne entsprechende Betriebsvereinbarung arbeitet, muss die Kosten für Strom, Internet und Heizung meist selbst übernehmen, oftmals stellen die Arbeitnehmer auch Computer und Handy zur Verfügung.

Einig sind sich die Sozialpartner, dass Homeoffice Vereinbarungssache ist, auch bei der Arbeitszeit gebe es weitgehend Übereinstimmung, hieß es aus der Wirtschaftskammer gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal am Montag. Man wolle aber langfristige Lösungen verhandeln, so Rolf Gleißner, Leiter Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer. Daher spieße es sich bei manchen Punkten, etwa beim Thema Mitbestimmung und beim Thema Kostenerstattung.

Die Wirtschaftskammer ist in Sachen Kosten für eine Pauschale im Steuerrecht, da die Kosten unterschiedlich und mitunter schwer zu ermitteln seien. Die Arbeiterkammer (AK) sträubt sich nicht grundsätzlich: Bei einer vernünftigen Lösung, laute das bisherige Feedback, komme man damit in der Praxis leichter zurecht als mit einer Abrechnung mit Kostenbelegen, so Silvia Hruska-Frank, stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialpolitik in der AK. Einig ist man sich auch, dass die unmittelbaren Arbeitsmittel der Arbeitergeber zur Verfügung stellt.

Streitthema Mitbestimmung in den Betrieben

Schwieriger ist das Thema der verpflichtenden Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben, also eine erzwingbare Betriebsvereinbarung (BV) als Voraussetzung für Homeoffice. Die Wirtschaftskammer ist dagegen – man sei gegen Zwang. Die AK verweist darauf, dass eine Bebriebsvereinbarung besser sei, weil sie das Mittel der Wahl für einen gerechten Zugang und gerechten Kostenersatz sei, mit definierten Spielregeln und der Möglichkeit einer Schlichtungsstelle im Streitfall.

Auch in Sachen Termin für eine Regelung gibt es offenbar Bewegung: Hruska-Frank kann sich vorstellen, schon im Dezember eine Lösung fertigverhandelt zu haben. Gleißner sagte, an der Wirtschaftskammer solle es nicht scheitern. Auch wenn einige Punkte nicht einfach seien, verhandle man konstruktiv, „und wenn das die allgemeine Erwartung ist, auch sehr viel zügiger“.

Aschbacher: Nächstes Treffen im Dezember

Aschbacher hatte am Sonntag in der ZIB2 gesagt, dass sie sich im September mit den Sozialpartnern zusammengesetzt habe. Diese müssten nun ein Regelwerk ausarbeiten. Gefragt, warum diese Regeln erst für Ende März angekündigt wurden und offenbar nicht schneller vereinbart werden, sagte sie, dass man im Dezember erneut zusammenkommen werde.

Aschbacher über fehlende Homeoffice-Regeln

Die Pandemie bedeutet für viele Menschen, dass sie nun vor allem zu Hause arbeiten – mit allen Vor- und Nachteilen. Arbeitsministerin Aschbacher über das Homeoffice und die fehlenden Regeln dazu.

Die Ministerin verwies ihrerseits auf die Ausweitung der Unfallversicherung auf Menschen im Homeoffice und die Beibehaltung der Pendlerpauschale, „quasi als Aufwandsentschädigung“. Fix sei auch, dass es keine Rechtsanspruch auf Homeoffice gebe, sondern Arbeitgeber und Arbeiternehmer das jeweils vereinbaren müssten.

AK will schnellere Lösung

Zuletzt hatte die AK ein Homeoffice-Gesetz urgiert. „Wir wollen rasch eine klare Regelung“, forderte AK-Präsidentin Renate Anderl vergangene Woche in einer Onlinepressekonferenz. Darin müsse auch die Abgeltung für im Homeoffice entstandene Mehrkosten wie Strom, Internet und Heizung geregelt sein. Schließlich müssten die Arbeitnehmer auch nicht im Büro anteilig diese Kosten übernehmen.

Die AK sei bereit, die Verhandlungen über ein Gesetz zu beschleunigen. Im Frühling sei die Pandemie wohl vorbei, während gerade jetzt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten und klare Regeln brauchten, so die AK-Chefin.

Vier von zehn haben heuer zu Hause gearbeitet

Laut einer IFES-Umfrage im Auftrag der AK (2.046 Interviews im Oktober) haben vier von zehn Arbeiternehmern heuer zu Hause gearbeitet. Im ersten Lockdown waren 60 Prozent im Homeoffice, im Oktober rund 15 Prozent. Die meisten Beschäftigten ohne Homeoffice-Erfahrung gaben an, dass Arbeiten von zu Hause aus in ihrer Tätigkeit nicht möglich sei. Bei einigen wollte aber entweder der Arbeitgeber oder sie selbst kein Arbeiten von zu Hause aus.

Die Umfrage zeigt laut IFES, dass es im Homeoffice weiter Mängel bei der Ausstattung gibt. Besonders ein eigener Schreibtisch und ein geeigneter Schreibtischsessel fehlen, speziell bei Frauen. Fast 90 Prozent der Befragten nutzen zudem ihre private Internetverbindung, ein Drittel den privaten Laptop oder PC, 40 Prozent das private Mobiltelefon. Seit dem ersten Lockdown habe sich bei der eigentlich verpflichtenden Ausstattung durch die Arbeitgeber kaum etwas geändert, so IFES.

Ruhezeiten werden seltener eingehalten

Anderl fand zudem bedenklich, dass rund ein Drittel in der Umfrage angab, zu Hause nicht auf die Einhaltung der Ruhezeiten zu achten. Auch im Homeoffice müsse man Arbeit und Freizeit klar trennen, der Arbeitnehmerschutz gelte auch dort. Und Homeoffice mit Kinderbetreuung gehe gar nicht, so Anderl. Der Mehrheit der Befragten ist auch wichtig, nicht ins Homeoffice gezwungen werden zu können, auch wenn ein Trend zum Homeoffice erwartet wird.

Auch zu bestehenden Regeln wurde in der Umfrage nachgefragt: So haben von jenen Arbeitnehmern, die Homeoffice nutzen und in Betrieben mit einem Betriebsrat arbeiten, 60 Prozent eine Vereinbarung bzw. Betriebsvereinbarung dazu. Das treffe derzeit vor allem in Großbetrieben zu, so Anderl. Viele dieser Arbeitgeber hätten der AK signalisiert, dass sie an einer baldigen gesetzlichen Regelung Interesse hätten und derzeit nicht wüssten, ob sie ihre oft mit Jahresende auslaufenden Betriebsvereinbarungen verlängern sollen.