Volksanwaltschaft kritisiert Familienhärtefonds

Die Volksanwaltschaft übt Kritik an der Abwicklung des zur Coronavirus-Hilfe geschaffenen Familienhärtefonds, und zwar was Selbstständige betrifft. Diese erhalten zwei Drittel der ihnen zustehenden Summe, den Rest müssen sie sich im kommenden Jahr über die Steuererklärung holen, kritisierte Volksanwalt Bernhard Achitz heute im Ö1-Mittagsjournal. Das entspreche nicht den Förderrichtlinien.

Achitz kritisierte auch, dass die Regierung bei den Betroffenen falsche Erwartungen geweckt habe, als in Pressekonferenzen von schneller Hilfe die Rede war. Zudem stellte die Volksanwaltschaft nun fest, dass sich die Regierung nicht an EU-Recht hält, wenn sie Unterstützungen nur auf Konten bei österreichischen Banken überweist, was etwa bei Menschen aus dem kleinen Walsertal für Probleme sorgte, weil sie nur deutsche Konten hatten.

Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft: Es brauche vollen, raschen und uneingeschränkten Zugang zum Familienhärtefonds auch für Selbstständige. Es müsse Informationen über Nachzahlungsmöglichkeit an alle Selbstständigen geben, die nur eine pauschalierte Zahlung erhalten haben. Und: Die Auszahlung auch auf nicht österreichische Bankkonten müsse ermöglicht werden.