Empfehlung der Bioethikkommission zu Impfpflicht

Die Bioethikkommission empfiehlt eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Dazu gehören etwa das Gesundheitspersonal und körpernahe Dienstleister wie Friseure und Masseure, sagte Christiane Druml, Vorsitzende der österreichischen Bioethikkommission der „Presse“ (Dienstag-Ausgabe).

Frage der „Berufsausübungserfordernis“

Im Vorjahr hatte sich die Kommission erstmals für eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern ausgesprochen. Beim Coronavirus ist das nun nicht der Fall. Denn bei den Impfstoffen gebe es bisher nur Teilinformationen. Für die Dauer der Pandemie empfiehlt die Kommission aber eine Covid-19-Impfpflicht für Gesundheitspersonal und körpernahe Dienstleister.

„Ich würde hier nicht von einer Impfpflicht, sondern von einem Berufsausübungserfordernis sprechen. Als Leukämiekranker will ich ja nicht von jemandem behandelt werden, der mich anstecken und quasi umbringen könnte. Im Epidemiegesetz ist auch vorgesehen, dass das Gesundheitspersonal geimpft werden muss. Wobei es auch um dessen Schutz geht“, sagte Druml der „Presse“.

Erfasst werden sollen laut Druml auch in der Heimpflege Tätige und pflegende Angehörige. Bei diesen sei eine Pflicht aber schwierig, „da geht es eher um ein offensives Angebot“.

Druml für Gesetz zu Priorisierung

Druml sprach sich außerdem dafür aus, dass die Priorisierung, wer zuerst geimpft werden soll, gesetzlich festgeschrieben werden soll. Dabei gehe es auch um „Rechtssicherheit, damit das unter dem Tisch nicht anders gehandhabt wird“. Für geimpfte Personen soll es außerdem Erleichterungen geben, etwa, dass sie Kultureinrichtungen besuchen dürfen.