Bildungsminister Heinz Faßmann
APA/Georg Hochmuth
Schulöffnung

Faßmann kündigt mehr Förderunterricht an

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann hat Dienstagnachmittag die nur eingeschränkte Öffnung der Schulen verteidigt. Zugleich kündigte er an, dass es mehr Förderunterricht geben soll, um Versäumtes und nicht gefestigten Lehrstoff nachzuholen. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erläuterte Details zum für Unternehmen so wichtigen Umsatzersatz.

Faßmann zeigte sich erfreut über die Rückkehr zum Präsenzunterricht für die Pflichtschülerinnen und -schüler. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Homeschooling deutlich besser funktioniere als im Frühjahr. Es habe sich aber vor allem gezeigt, dass der Präsenzunterricht auch durch noch so gutes Distance-Learning nicht ersetzt werden könne.

Dass die Oberstufen und Studentinnen und Studenten im Distance-Learning verbleiben müssen, begründete Faßmann damit, dass hier eine der höchsten Inzidenzraten bestehe. Außerdem sei die Frage der Betreuung weniger akut, und in den Oberstufen könnte am ehesten selbstständig gelernt werden. Nur die Maturaklassen dürfen in die Schule zurückkehren, um die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen nicht weiter zu belasten.

Auch über Schichtbetrieb mit geteilten Klassen habe man nachgedacht, so Faßmann, sich aber dagegen entschieden. Als Grund nannte der Minister, dass das in Haushalten mit mehr Kindern zu deutlich mehr – organisatorischem – Stress geführt hätte.

Mehr Förder- und Ergänzungsunterricht

Wie es im Jänner mit den Oberstufen weitergeht, werde man während der Ferien prüfen – auch hier mit dem Zusatz: abhängig vom Infektionsgeschehen. Jedenfalls werde man den Förder- und Ergänzungsunterricht intensivieren müssen. Wie das geschehen soll, ließ Faßmann offen. Einer Verkürzung der Sommerferien zum Nachholen von Schulstoff erteilte er eine Absage. Es sei ja zu spät, wenn man das erst am Ende des Schuljahres mache.

Gleichzeitig gibt es aber auch für die Berufsschulen, AHS-Oberstufen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) die Möglichkeit, stundenweise bis zu 25 Prozent einer Klasse an die Schule zu holen – etwa für Werkstättenunterricht, so Faßmann. Für die Vorbereitung von Schularbeiten könne das sogar bis zur Hälfte sein. Die Schularbeiten selbst können an den Schulen durchgeführt werden – wenn Platz dafür ist, also etwa Turn- oder Festsäle bzw. andere größere Räume dafür zur Verfügung stehen.

Maskenpflicht im Unterricht in Sekundarstufe

„Wir machen weiter, aber wir müssen anders weitermachen als bisher“, rechtfertige der Bildungsminister die Maskenpflicht auch während des Unterrichts für alle Kinder in den Sekundarstufen. Gleiches gilt für Lehrerinnen und Lehrer. Turn- und Musikunterricht gibt es nur im Freien, sonst ist nur Theorieunterricht möglich. Schulveranstaltungen sind sämtlich untersagt. Schulfremde Personen dürfen die Schulen nicht betreten.

Es solle keine „Flut“ an Tests und Schularbeiten geben: Die Vorgabe ist, dass nur eine Schularbeit pro Semester nötig ist. Sofern sie noch nicht abgewickelt wurde, kann diese ab 7. Dezember durchgeführt werden – allerdings muss der Stoff zur Vorbereitung wie üblich mindestens eine Woche davor bekanntgegeben werden. Falls auch die Durchführung dieser einen Schularbeit nicht mehr möglich ist, können die Lehrer für die Note auch auf andere Formen der Beurteilung – etwa die Mitarbeit – zurückgreifen.

Reaktionen auf Maßnahmen für Schulen

ORF-Reporterin Margit Veigl hat sich umgehört, was Lehrer, Eltern und Schüler von den aktuellen Schritten im Bildungsbereich halten.

Keine Maskenpflicht für nicht getestete Lehrer

Die Tests der Lehrkräfte am Wochenende sollen helfen, asympotmatische Fälle aus der Kette zu nehmen. Faßmann appellierte erneut an das Lehrpersonal, daran teilzunehmen. Es soll zudem regelmäßig getestet werden, wie oft, sagte der Minister freilich nicht. Jene, die sich nicht testen lassen, würden aber nicht zum Tragen einer FFP2-Maske gezwungen werden. Das hatte Faßmann zuletzt angedeutet.

Blümel: Keine weitere Verlängerung

Finanzminister Blümel sagte, der Dezember sei für viele Unternehmen der umsatzstärkste Monat des gesamten Jahres. Damit begründete er die Verlängerung des pauschalen Umsatzersatzes – diesmal von 50 Prozent. Blümel betonte, diese Verlängerung werde einmalig sein und etwa eine Milliarde Euro kosten.

Der Umsatzersatz berechnet sich von 1. bis 6. Dezember aus dem laufenden Umsatz, von 7. bis 31. Dezember aus dem Vorjahresumsatz. Beantragt werden kann das Geld ab 16. Dezember, wie bisher über Finanzonline.

Blümel zog auch eine Bilanz: Bisher gab es mehr als 71.000 Anträge auf Umsatzersatz, rund die Hälfte der Gesamtsumme, nämlich 800 Mio. Euro, wurde bereits ausgezahlt. Bisher wurden 40.000 Anträge für den Fixkostenzuschuss I genehmigt und mehr als 100 Mio. Euro ausbezahlt. Beim Fixkostenzuschuss II, er kann seit einer Woche beantragt werden, gab es bereits mehr als 800 Anträge mit einem Gesamtvolumen von zehn Millionen Euro.