Iran: Menschenrechtlerin Sotudeh muss zurück ins Gefängnis

Die iranische Menschenrechtlerin Nasrin Sotudeh muss nach Angaben ihres Ehemannes zurück ins Gefängnis. „Uns wurde heute mitgeteilt, dass Nasrin in die Frauenanstalt Gharchak zurück muss,“ teilte Resa Chandan heute über Twitter mit. Laut Chandan hat die Justiz die Anweisungen der Ärzte, die Sotudehs Hafturlaub um zwei Wochen verlängert hatten, ignoriert.

Sotudeh durfte letzten Monat nach über zwei Jahren erstmals in den Hafturlaub. Laut Chandan war der Gesundheitszustand seiner Frau in den vergangenen Monaten besorgniserregend, besonders nach ihrem fast 50-tägigen Hungerstreik während der Haft. Mit dem Hungerstreik wollte die Anwältin und Frauenrechtlerin gegen die Haftbedingungen politischer Gefangener während der Coronavirus-Pandemie protestieren.

Über 33 Jahre Haft

Unter anderem leidet die 57-Jährige an einer Herzschwäche, wegen der sie im September auch fünf Tage in einem Krankenhaus in Teheran behandelt werden musste. Kurz nach ihrem Hafturlaub wurde sie dann positiv auf das Coronavirus getestet. Angesteckt hatte sie sich laut Chandan im Gharchak-Gefängnis. In der Frauenhaftanstalt südlich der Hauptstadt Teheran seien die hygienischen Zustände nach Angaben von Ehemann Chandan besonders katastrophal.

Sotudeh wird „staatsfeindliche Propaganda“ vorgeworfen. Sie wurde 2018 von einem Revolutionsgericht zu einer Haftstrafe von 33 Jahren und sechs Monaten sowie zu 148 Peitschenhieben verurteilt. Von der Haft muss sie mindestens zwölf Jahre absitzen. Sotudeh hatte vor Gericht alle Vorwürfe gegen sie zurückgewiesen.