Polizeibeamte an der österreichisch-deutschen Grenze
Reuters/Andreas Gebert
CoV-Einreiseregeln

Einige Details noch offen

Zur Bekämpfung des Coronavirus werden zwischen 19. Dezember und 10. Jänner strenge Einreiseregeln gelten. Wer aus einem Risikogebiet nach Österreich kommt, muss für zehn Tage in Quarantäne, ein Freitesten mittels PCR ist erst nach fünf Tagen möglich. Die entsprechende Verordnung wird derzeit im Gesundheitsministerium ausgearbeitet. Einige Details sind noch offen.

Der Text der Verordnung soll kommende Woche vorliegen, um Betroffenen ausreichend Vorbereitungszeit zu geben, teilte das Gesundheitsministerium gegenüber ORF.at mit. Was bereits bekannt ist: Die Beschränkungen gelten für Einreisende, die aus Staaten mit einer 14-Tages-Inzidenz von mehr als 100 (pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) nach Österreich kommen. Aktuell fallen alle Nachbarländer in diese Kategorie.

Die Quarantänepflicht besteht nur für Einreisende. Familienmitglieder sind nicht betroffen, selbst wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben. Als Grundlage für die Maßnahmen wird die vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) berechnete 14-Tage-Inzidenz herangezogen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber ORF.at.

Beschränkungen bis 10. Jänner

Betroffen sind alle, die Weihnachten bei Verwandten im Ausland verbringen möchten, aber auch Auslandsösterreicherinnen und -österreicher, die über die Feiertage zum Familienbesuch in die Heimat kommen. Die Regelung wird bis zum 10. Jänner gelten, hier zielt man vor allem auf das orthodoxe Weihnachtsfest am 7. Jänner ab.

„Ziel ist es, dass wir die Ausreise so stark wie möglich beschränken vor den Weihnachtsfeiertagen, damit es beim Zurückkommen nicht wieder zu Neuinfektionen im großen Ausmaß kommt“, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Es sei aber möglich, vor Ende der vorgeschriebenen Quarantänezeit wieder auszureisen, betonte Nehammer. Die Regeln sollen auch den Partytourismus rund um Silvester verhindern. Anders als Österreich hat in Tschechien die Gastronomie wieder für Gäste geöffnet. Auch in der Schweiz darf man bis 23.00 Uhr ins Restaurant oder in eine Bar gehen.

Ausnahmen für Pendler und Lebenspartner

Ausgenommen von den Quarantäneregeln sollen Pendlerinnen und Pendler sowie Geschäftsreisende werden. Für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die eine Beziehung jenseits von Landesgrenzen führen, wird es laut Gesundheitsministerium ebenfalls Erleichterungen geben. So gelten die Quarantäneregeln „nicht für Personen, die man regelmäßig – zumindest monatlich – physisch trifft“, hieß es aus dem Ministerium gegenüber dem „Kurier“. Weitere Ausnahmen stellen regelmäßige Unterstützungs- und Obsorgeleistungen in einem Nachbarland dar – etwa die Pflege der Großmutter.

Und: Wenn ein Besuch aufgrund „eines unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Ereignisses notwendig ist“, und der Besuchende eine „unterstützungsbedürftige Person“ betreuen muss (beispielsweise nach einer Geburt), entfällt die verpflichtende Quarantäne, so das Ministerium gegenüber dem „Kurier“.

Lösung für 24-Stunden-Betreuungskräfte gesucht

Für 24-Stunden-Betreuungskräfte wird seitens des Gesundheitsministeriums an einer Lösung gearbeitet. "Uns ist die Situation in der 24-Stunden-Pflege bewusst und wir werden dies in der neuen Verordnung natürlich berücksichtigen. Erklärtes Ziel sei es, „Verschlechterungen für Pflegepersonal zu vermeiden, menschliche Lösungen zu ermöglichen und dennoch den Pandemieschutz ins Zentrum zu stellen“, wie das Sozialministerium am Samstag per Aussendung mitteilte.

Die SPÖ forderte am Samstag „sinnvolle Ausnahmebestimmungen“ für 24-Stunden-Betreuerinnen. Eine entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums müsse bis zum 9. Dezember auf dem Tisch liegen, so SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried. Die Zeit über Weihnachten müsse geplant werden können.

Einreise nach Österreich „durchaus beschwerlich“

Im Innenministerium laufen indes die Vorbereitungen für Kontrollen an den Landgrenzen sowie auf den Flughäfen. Die Kontrollen an den Grenzen werden „engmaschig“ durchgeführt, sagte Innenminister Nehammer gegenüber Ö1. „Das bedeutet auch, dass es dann zu Verkehrsbehinderungen kommen wird“, so Nehammer, was zur Folge habe, dass die Einreise nach Österreich „durchaus beschwerlich sein wird“. Das genaue Prozedere an den Grenzen sei noch in Ausarbeitung, so das Innenministerium. Absonderungsbescheide dürfen nur von den Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt werden – ob sie bei den Grenzkontrollen eingebunden werden, steht noch nicht fest.

Vorarlberg für Ausnahmen

Die Vorarlberger Landesregierung aus ÖVP und Grünen will sich für unterdessen für eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Nachbarländer stark machen. Zumindest über die Weihnachtsfeiertage müssten die Grenzübertritte hinüber und herüber aus den Schweizer Kantonen St. Gallen, Graubünden und Thurgau, Liechtenstein sowie den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern für Familienangehörige, Pendlerinnen und Pendler möglich sein, forderte Landesrat Johannes Rauch (Grüne).

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) stellte Ausnahmeregelungen für den kleinen Grenzverkehr zwischen Vorarlberg und der Schweiz in Aussicht. Es gebe ein Bewusstsein für die enge Verwobenheit Vorarlbergs und der Schweiz, versicherte der Kanzler. Man bemühe sich um eine „möglichst praxistaugliche Regelung“, sagte Kurz im Interview mit den „Vorarlberger Nachrichten“ – mehr dazu in vorarlberg.ORF.at.